Aufgrund dessen, dass ich meine Pension aus Deutschland – aus Hessen – beziehe, wird mir dort auch die Lohnsteuer von meiner Pension einbehalten und ich muss als unbeschränkt steuerpflichtiger Bürger, der im Ausland lebt, jedes Jahr eine Einkommensteuererklärung abgeben. ... Da an den Formularen aus Deutschland auch Anhänge in tschechischer Sprache angebracht sind, deren Text identisch mit dem deutschen Text ist, muss ich diese Einkommensteuererklärung beim hiesigen Finanzamt bestätigen lassen, ehe ich sie wieder nach Deutschland zurückschicke. ... Das heißt meines Erachtens, dass ich die verlangten Steuern nicht zahlen muss, ehe nicht die im vorgenannten Paragrafen genannten Bedingungen erfüllt sind, ich also gegen den Bescheid mit dieser Begründung Einspruch erheben kann.