Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1) Zahlungen an Eltern
Die Unterstützungsleistungen sind rechtlich als Unterhalt zu sehen. Wenn die Eltern bedürftig sind, können die Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden. In der Steuererklärung für 2021 können maximal 9.744 Euro steuerlich geltend gemacht werden.
2) Zahlungen an Ehefrau
Wenn Sie eine gemeinsame Steuererklärung mit der Ehefrau abgeben, dann sind Sie durch die Inanspruchnahme des gesamten Steuerfreibetrages für die Familie begünstigt. Da nur Sie Einkommen erzielen und somit alle Freibeträge sich auf Ihr Einkommen beziehen, ergibt sich der Steuervorteil.
Wenn Sie getrennt leben und die Frau unterstützen, dann ist dies ebenfalls als Unterhalt zu sehen. Eine Angabe kann als Sonderausgabe erfolgen, dann muss die Frau die Beträge als Einnahme angeben und es muss die Anlage U ausgefüllt werden oder auch als außergewöhnlich Belastung.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie gern nachfragen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Simone Sperling
---------------------------------------
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familien- und Erbrecht
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Betriebswirt (HWK)
Datenschutz:
https://www.anwaltskanzlei-sperling.de/wp-content/uploads/2018/06/Hinweise-zur-Datenverarbeitung.pdf
https://www.anwaltskanzlei-sperling.de/datenschutz/
Antwort
vonRechtsanwältin Simone Sperling
Enderstr. 59
01277 Dresden
Tel: 0351/2699394
Tel: 0900 1277591 (2,59 €/. ü , )
Web: https://www.anwaltskanzlei-sperling.de
E-Mail:
Besten Dank, ich habe eine Rückfrage zu 1.):
Wann ist die Bedürftigkeit gegeben und müssen meine Eltern die finanzielle Unterstützung bei ihrer Einkommensteuererklärung angeben, wenn ich diese bei meiner Steuer-Erklärung angebe?
Bedürftigkeit wird angenommen, wenn die Einnahmen / Ausgaben (Wohnung) unter dem Niveau der SGB 12 Lesitungen liegen. Bei Anngabe als Sonderausgaben und der Abgabe der Anlage U, muss der Unterhalt von den Eltern als Einnahme beim Finanzamt angegeben werden.