Sehr geehrter Fragesteller,
ich nehme hier gern kurz Stellung zu Ihren Fragen:
Welche Tage werden für die 183 Tage gezählt?
Für die Anzahl der Tage wird die reine Anwesenheit berücksichtigt. (siehe nächste Frage).
Wenn ich vom 13.-23. (Ein- und Ausreisestempel) eines Monats im Land bin, sind das dann 10 oder 11 Tage?
Dies sind 11 Tage, da auch der Ankunfts- und Abreisetag mitgezählt werden. Die Finanzverewaltung hat in einem BMF-Schreiben vom 14.09.2006, Az IV B 6-S 1300-367/06 zusammengestellt, wie die Berechnung erfolgt:
Als volle Tage des Aufenthalts im Tätigkeitsstaat werden u. a. mitgezählt:
- der Ankunfts- und Abreisetag,- alle Tage der Anwesenheit im Tätigkeitsstaat unmittelbar vor, während und unmittelbar nach der Tätigkeit, z. B. Samstage, Sonntage, öffentliche Feiertage,- Tage der Anwesenheit im Tätigkeitsstaat während Arbeitsunterbrechungen, z. B. bei Streik, Aussperrung, Ausbleiben von Lieferungen oder Krankheit, es sei denn, die Krankheit steht der Abreise des Arbeitnehmers entgegen und er hätte ohne sie die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung im Tätigkeitsstaat erfüllt,s. Bsp. 3, - Urlaubstage, die unmittelbar oder in einem engen zeitlichen Zusammenhang vor, währendRz. 44 und nach der Tätigkeit im Tätigkeitsstaat verbracht werden.
- Ist der Einbehalt das Jahr über rechtmäßig? Meiner Ansicht nach ist dies nicht rechtmäßig, wenn absehbar ist, dass Sie mehr als 183 Tage in Russland sein werden.
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- Sie können beim Finanzamt des Arbeitgebers eine Freistellungsbescheinigung für diesen Fall der Entsendung beantragen, falls der Arbeitgeber das nicht für Sie macht. Sie müssen nicht das ganze Jahr warten und doppelt Steuern bezahlen und erst mit der Einkommensteuererklärung die Beträge zurück erlangen..
- Ist die Versteuerung wie für 2010 dargestellt richtig? Da es nur auf die Anwesenheit im Ausland ankommt und die Überschreitung von 183 Tagem (nach DBA Russland innerhalb von 12 Monaten) zur Steuerfreiheit in Deutschland führt, darf der Arbeitgeber die Steuer für solche Aufenthalte nicht einbehalten. Wenn Sie die Freistellungsbescheinigung haben, darf er nicht die Steuer für solche Aufenthalte einbehalten.
- Bekomme ich das Geld vom FA Deutschland zurück? Wenn Sie mehr als 183 Tage in Russland waren, erhalten Sie das Geld zurück.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und stehe für eine Nachfrage gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin