Mein im Februar 18 Jahre alt gewordener Sohn (besucht die Oberstufe eines Gymnasiums),zu dem ich seit ca einem Jahr keinen Kontakt mehr habe,möchte mich, instrumentalisiert von seiner Mutter, auf Unterhalt verklagen.Sein Rechtsanwalt stellte mir nun eine Forderung zu, zu der ich folgende 2 Fragen habe: 1)Ist es richtig,daß sich die Unterhaltsverpflichtung meinerseits gegenüber meiner 20 jährigen,studierenden Tochter sich nicht einkommensmindernd auswirkt? Ausserdem sagt der Anwalt,mein Sohn wäre vorrangig unterhaltsberechtigt, da er eine allgemeinbildende Schule besucht. 2)Nach der Scheidung von der Mutter meines Sohnes kaufte ich vom Zugewinnausgleich(44000 €) ein Grundstück,um später darauf zu bauen. ... Die Frage nun ist,ob diese Raten (Schulden) unterhaltsmindernd in Höhe der Raten von meinen Einkommen abgezogen werden können.Der Anwalt meines Sohnes lehnt dies ab.