Nacherfüllen können wir schlecht, wenn das Auto eines Käufers in Afrika oder Russland einen Mangel davonträgt in den ersten 6 Monaten nach Übergabe, d. h. hier müssten wir dann immer die Reparaturkosten übernehmen, wenn wir nicht beweisen können, dass der Mangel bei Übergabe noch nicht bestand. ... Wie oben erwähnt, verkaufen wir hauptsächlich junge Fahrzeuge mit Gewährleistung und zusätzlicher Garantie. ... Der Privatkunde hat natürlich das Recht das Fahrzeug nach Belieben zu prüfen, jedoch muss er wenn er das Fahrzeug kaufen möchte, den Kaufvertrag mit den genannten Mängeln unterschreiben.