Rücktritt vom Kauvertrag
beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Dratwa / Düsseldorf
Außerdem ist im Kaufvertrag keine Gesamtfahrleistung des gebrauchten Bikes (gefahrene Kilometer beim Kauf) angegeben. Der Unterschied von 6 KW entspricht über 15% weniger Leistung, was für mich nicht tragbar ist, so dass ich unmittelbar den Rücktritt vom Kaufvertrag einforderte, vorab mit eMail vom 10.08.2013, mit Einschreiben/Rückschein am 12.08.2013 noch einmal schriftlich definiert. ... Ich gehe davon aus, dass der Umstand der falschen Leistungsangabe von 6 KW=15 % ohne wenn und aber den Rücktritt vom Kaufvertrag rechtfertigt?!