Einkommensteuerpflicht in Katar
vom 24.5.2007
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Christian Joachim / Kühlungsborn
Sehr geehrte Rechtsanwaeltin; Sehr geehrter Rechtsanwalt, seit bereits einigen Jahren bin ich bei einer deutschen Firma angestellt, welche mich vor 7 Monaten nach Katar entsendet hat. (ein Doppelbesteuerungsabkommen mit diesem Staat exisitiert derzeit nicht). Da ich in Deutschland noch eine Mietwohnung auf meinen Namen laufen habe, bin ich derzeit auch in der BRD einkommenssteuerpflichtig.