Zwischenzeitlich war das Unternehmen 2005 insolvent und wurde durch einen Finanzinvestor aus der Insolvenz gekauft, die Arbeitsverträge wurden durch die neue, alte Firma übernommen, es änderte sich lediglich die Geschäftsform, aus einer AG wurde eine GmbH, ich gehe nun davon aus das meine Betriebszugehörigkeit von Anfang an und nicht erst nach der Insolvenz gerechnet wird, da wir seinerzeit de facto keine neuen Arbeitsverträge sondern nur eine Übernahmeerklärung erhalten haben. ... Falls mein Arbeitgeber mir die mündlich zugesagte Abfindung nicht zahlen möchte könnte ich mir auch eine Kündigungsschutzklage vorstellen um dies zu erreichen, die Frage ist wie aussichtsreich dies für mich wäre? Ich habe nämlich morgen ein Gespräch mit dem Arbeitgeber zu dem Thema meiner Kündigung usw. und möchte erst mal keinen Fehler machen.