Bedingungsloser Verfall des Urlaubs am Jahresende
vom 19.7.2008
30 €
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Nach dem neuen Vertrag wäre dies nicht mehr möglich. ... Bei Erkrankung z.B. während eines "Weihnachts-/Silvester"-Urlaubs würde dieser wegen Krankheit nicht genommene Urlaub durch den neuen Vertragszusatz verfallen. ... Und wenn ja: Reicht es dazu, den zu Beginn zitierten Absatz 3 des alten Vertrages bedingungslos zu streichen?