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ärger mit einem Telefonanbieter

| 23. April 2015 14:28 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von


15:58

Sehr geehrte Damen und Herren,

Folgender Sachverhalt:


Ich habe bei Simyo seit mehreren Jahren einen Vertrag Data eins GB (9,99 je Monat), den mein Exmann damals noch für mich beantragt hat.

Rund um die Geburt meines ersten Enkelkindes Anfang März diesen Jahres erwartete ich viele Nachrichten, Fotos und Videos und wollte auf der sicheren Seite sein.
Und von daher machte ich mir Sorgen, ob der Tarif Data 1 GB, von dem ich nicht weiß, wie viel 1GB ist, ausreicht und wie weit ich damit komme.

Ich bin 59 Jahre alt, nutze erst seit sechs Jahren Handy und Notebook.
Und meine Kenntnisse gehen nicht über ein Grundwissen hinaus.

Am 5. März habe ich dann einen Wechsel beantragt in den Tarif Data 3 GB, weil ich dachte, 3 GB reichen vielleicht aus..

Ab dem 12. März wurde ich dann immer wieder dazu aufgefordert, mein Guthaben aufzufüllen, was ich auch getan habe.
Ich habe mich gewundert, habe das aber auf den Empfang und den Versand der vielen Nachrichten mit Bildern geschoben.
Da ich im Internet auch sah, dass der Tarif noch in Bearbeitung ist, habe ich gedacht, dass 1 GB eben nicht ausreicht.
Meine einzige Sorge war, weiterhin Kontakt übers Handy haben zu können, zumal ich auch seit mehreren Monaten wegen einer schweren Depression in Behandlung bin.

Mehrere Anrufe an die Hotline, meinen Tarif doch nun endgültig zu ändern wurden zwar immer sehr tröstlich mit „das geschieht sicherlich heute oder morgen" beantwortet, aber es geschah nichts.
Beim letzten Anruf am 12. April wurde mir versprochen, dass bis abends 21:00 Uhr alles korrekt sei.
Dem war leider nicht so.

Am 13. April hat sich dann mein Exmann auf meinen Wunsch hin das Ganze angesehen und es ist ihm aufgefallen, dass man mir am Tag des Antrages zum Tarifwechsel (5.3.2015) meinen bis dahin gültigen Tarif Data 1 GB abgeschaltet, nicht aber den neu beantragten Tarif Data 3GB eingerichtet hatte.
Stattdessen hat man mich in den für mich ungünstigsten Tarif Starter 9 Cent eingestuft und ich habe ab diesem Zeitpunkt 0,29 € pro Megabyte bezahlen müssen.

Hätte man mich in dem bis dahin gültigen Tarif gelassen, bis der neue Tarif eingestellt worden wäre, wären mir lt. meinem Exmann diese Kosten gar nicht entstanden.
Am 14. April habe ich auf Anraten meines Mannes meine Prepaid Karte per Fax gekündigt und die mir entstandenen Kosten zurückgefordert.
Nachdem man mir zwar eine automatische Antwort dahingehend gegeben hatte, dass ich meine Karte zurücksenden müsse, sonst würde das Guthaben, das noch auf der Karte ist, nicht erstattet, aber zum Thema Rückforderung wurde nichts gesagt.
Außerdem sollte ich mit Rücksendung der Karte auf alle Forderungen verzichten, dann würde mir das Restguthaben (< 10 Euro) ausgezahlt.

Also habe ich in einem Einschreiben an die Geschäftsführung meine Problematik noch einmal deutlich gemacht.
In der Antwort wurde mir die Schuld zugeschoben.

Es sei zwar ein Fehler bei der Tarifumstellung unterlaufen, aber ich sei ja auch nicht von einem Tarifwechsel per SMS unterrichtet worden. Also hätte ich nicht davon ausgehen können, dass der neue Tarif eingerichtet sei.
Darüber hinaus hätte ich ja freiwillig immer wieder aufgeladen.
Aber was hätte ich tun sollen, wollte ich doch nicht noch meine letzten Kontakte zu meinen Kindern aufgeben, die von meiner Krankheit nichts wissen.

Am 20. April wurde dann zu allem Überfluss auch noch der Tarifwechsel vollzogen (nach der Kündigung) und die erste monatliche Rate dafür vom Restguthaben abgebucht.

Insgesamt habe ich seit dem 12. März 260 € Guthaben aufgeladen, die dann von der Bank abgebucht wurden
Am 21. April bin ich dann zur Bank gegangen und habe nach Rücksprache mit einer Sachbearbeiterin 210 € an Einziehungsaufträgen seit dem 12. März zurückbuchen lassen.
50 € hatte ich selber überwiesen, die konnte ich nicht stornieren.

Hätte man beim Tarifwechsel nicht zunächst den alten Tarif aufgehoben und mich in einen Basistarif versetzt sondern den alten Tarif erst aufgehoben wenn der neue Tarif wirksam geworden wäre, was auch meinem Selbstverständnis entspricht, dann hätte ich dieses Problem nicht gehabt

Mein Exmann hat mir dann einmal erklärt, wie es sich mit den Gigabyte verhält und wie viel ich wirklich verbraucht habe. Danach habe ich im ersten Monat nach der Geburt 0,7 GB verbraucht, d.h. mein Tarif hätte vollkommen ausgereicht
Ich bitte Sie nunmehr um Ihre Stellungnahme, inwieweit meine Handlungsweise korrekt ist beziehungsweise ob der Telefonanbieter wirklich so handeln darf und wie ich im Falle evtl Mahnungen vorgehen soll.

Mit freundlichen Grüßen
Eva-Maria Arnold


Einsatz editiert am 23.04.2015 14:31:03

23. April 2015 | 15:11

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Nach Ihrer Schilderung haben Sie einen Tarifwechsel von Data 1GB auf Data 3GB beantragt, aber einen Wechsel auf den Startertarif niemals beauftragt. Schon aus diesem Grunde hätte eine solche Umstellung durch den Telefonanbieter nicht erfolgen dürfen.

Hinzu kommt, dass den Telefonanbieter gemäß ständiger Rechtsprechung umfangreiche Beratungs- und Fürsorgepflichten hinsichtlich seiner Kunden trifft. Da Sie einen Tarifwechsel in einen Tarif mit mehr Volumen beauftragt haben, musste dem Tekefonanbieter bewusst sein, dass Sie auch in Zukunft mindestens 1GB und mehr benötigen und eine Umstellung in den bei einem Verbrauch von 1 GB teureren Starter-Tarif für Sie mit deutlich höheren Kosten verbunden wäre.

Ich sehe daher keine Anspruchsgrundlage des Telefonanbieters hinsichtlich der Kosten, die aufgrund der Umstellung auf den Starter-Tarif entstanden sind. Wenn Sie in dem Zeitraum nicht mehr als 1 GB verbraucht haben, müssen Sie auch nur das vereinbarte Entgelt für den Tarif Data 1 GB zahlen.

Inwieweit Sie den Vertrag kündigen konnten, kann ich ohne Kenntnis der Vertragsunterlagen leider nicht beurteilen. Wenn der Telefonanbieter Ihrer Kündigung aber nicht widersprochen hat, sondern Sie zur Rücksendung der Karte aufgefordert hat, wird man hierin wohl nur eine Anerkennung der Kündigung sehen können. Soweit der neue Tarif nur in Verbindung mit der (zurückgesendeten) Karte nutzbar wäre, so wird man auch diese nach Kündigung und Rücksendung erfolgte Tarifumstellung als unwirksam ansehen müssen (da der Vertrag bereits gekündigt wurde und die Leistung nicht in Anspruch genommen werden kann). Dann wäre aber auch der zuletzt abgebuchte Monatsbeitrag vom Anbieter zurück zu zahlen

Bevor Sie weitere Beträge zurückbuchen lassen (was für die Gegenseite auch Rücklastschriftgebühren verursacht), sollten Sie die Angelegenheit aber einem auf Telekommunikationsrecht spezialisierten Rechtsanwalt vor Ort zur Prüfung vorlegen. Erfahrungsgemäß ist leider in solchen Fällen regelmäßig keine Lösung der Problematik ohne anwaltliche Vertretung zu erzielen.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

Rückfrage vom Fragesteller 23. April 2015 | 15:44

Ich habe nur eine Frage. Würden Sie mich im Zweifelsfalle auch vertreten können, falls sich ein Rechtsfall daraus ergibt?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 23. April 2015 | 15:58

Vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:

Dann können Sie sich natürlich auch gerne an meine Kanzlei wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Jan Wilking, Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 27. April 2015 | 11:06

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