Schönen guten Tag, Hintergrund meiner Frage ist folgender: Nahtlosigkeit > Rentenantragsstellung nach Aufforderung durch Arbeitsamt > ALG-1 Bezug während Antrag geprüft wird. Frage: wenn man nun im Laufe der Renten-Prüfungs-Zeit genest, sich aufgrund dessen beim Arbeitsamt abmeldet (keine Leistungen mehr bezieht) und zurück in das bisherige Beschäftigungsverhältnis kehrt, kann man dann den Antrag (bisher noch ohne Ergebnis) wieder zurückziehen? Also davor, während man noch ALG-1 bezogen hat, geht das meinem Verständnis nach nicht, weil man in seinem Dispositionsrecht eingeschränkt ist, da dieser Rentenantrag eine Voraussetzung für den Bezug der Leistung ist.