Sehr geehrte Fragenstellerin,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Anhand Ihrer Angaben beantworte ich Ihre Fragestellungen wie folgt:
Ich rate Ihrer Mutter auch ohne Termin gleich morgen früh den zuständigen Sachbearbeiter/in aufzusuchen und den zu unterzeichnenden Mietvertrag nochmals vorzulegen. Wenn die Größe und die Kosten angemessen sind, können keine Einwände erhoben werden. Ansonsten sollte sich Ihre Mutter an den Behördenleiter wenden. Ihre Mutter sollte einen Zeugen zur Unterstützung mitnehmen.
Würde Ihre Mutter den Vertrag ohne die vorherige Zustimmung des Amtes unterzeichnen, läuft Sie Gefahr, dass nicht alle Kosten übernommen werden, wenn die Wohnung im Nachhinein doch nicht angemessen sein sollte. Zudem müsste Sie die Miete und die Kaution vorstrecken, da das Amt ohne Bescheid nicht leisten wird.
Im Rahmen des ALG II-Leistungsbezugs werden nach der Genehmigung durch die Behörde die Kosten der Unterkunft getragen. Ebenfalls wird die Kaution übernommen. Zumeist wird ein Darlehen über die Kaution gewährt, dass in angemessenen Raten an die Behörde zurückzuzahlen ist, sodass Ihre Mutter weder für die Miete noch die Kaution insgesamt in Vorleistung treten muss. Hat Ihre Mutter das Darlehen abgezahlt, steht Ihr der Kautionsrückzahlungsanspruch am Ende des Mietverhältnisses zu.
Daneben kommt Wohngeldbezug nicht in Betracht, da die Kosten der Unterkunft bereits durch die ALG II-Leistungen abgedeckt sind.
Anders würde sich der Fall darstellen, wenn Ihre Mutter ALG I beziehen bzw. hohe Unterhaltsleistungen von Ihrem Ehemann erhalten würde, sodass Ihr keine ALG II-Leistungen mehr zustehen und Sie darüber hinaus die Voraussetzungen für die Bewilligung von Wohngeld erfüllen würde. Da Sie aber Ihre Frage „Probleme Mietvertrag Hartz IV“ nennen, gehe ich davon aus, dass Ihre Mutter Hartz IV beantragte.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen ersten Einschätzungen weiterhelfen konnte und verweise bei Unklarheiten auf die kostenlose Nachfragefunktion.
Einstweilen verbleibe ich
mit besten Grüßen
Inga Dransfeld-Haase
Rechtsanwältin
E-Mail: dr-haase@dr-schwoebbermeyer.de
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