Kindesunterhaltrückforderung
vom 14.10.2012
65 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Patrick Inhestern / Hannover
Hallo,ich habe einen unehelichen Sohn,für den ich seit 1997 regelmäßig Unterhalt bezahle.Vor 3 Jahren habe ich eine Frau mit 3 Kindern geheiratet.Sie bekommt selbst Unterhalt für ihre 3 Kinder,allerdings nicht in vollem Umfang,da ja dem leiblichen Vater ein Mindestbehalt bleibt.Meine Frau ist nicht erwerbstätig,da der Jüngste noch etwas kleiner ist.Ich selbst besitze Eigentum,das noch abbezahlt werden muß.Kann ich von der Mutter meines leiblichen Kindes ab meiner Heirat Kindesunterhalt anteilig wieder zurückfordern bzw,hat sich in der Düsseldorfer Tabelle in meinem Fall etwas geändert,ohne daß ich Ahnung davon hatte?