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Finanzielle Absicherung, Kredit des Hausbaus läuft über den Vater meiner Freundin

23. Dezember 2020 16:04 |
Preis: 70,00 € |

Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von

Notarin und Rechtsanwältin Anja Holzapfel

Folgender Sachverhalt liegt vor:
Die Eltern meiner Freundin, meine Freundin und Ich (Wir sind noch nicht verheiratet) begannen im Jahr 2020 mit dem Bau eines 2-Etagen Hauses, wobei beide Etagen voneinander getrennt sind (kein Treppenhaus vorhanden, es sind 2 voneinander unabhängige Wohnungen). Jede Etage besitzt einen eigenen Eingang. Die untere Etage werden ab Januar meine Freundin und Ich bewohnen, im oberen Stockwerk werden die Eltern meiner Freundin leben. Im Grundbuch sind nur der Vater wie auch die Mutter meiner Freundin eingetragen. Im Januar werden wir voraussichtlich einziehen, die Regelung bezüglich aller angefallenen Kosten soll folgendermaßen geregelt werden:
Der Vater meiner Freundin hat einen „hohen" Kredit aufgenommen. Er nahm den Kredit unter anderem auf sich, da er günstigere Zinsen erhält und wir demnach Geld sparen können. Die Kosten des Baus der Wohnung in der meine Freundin und ich wohnen werden belaufen sich ca. auf insgesamt 250,000 EUR/ die Kosten der Wohnung der Eltern belaufen sich ebenso auf ca. 250,000 EUR. Den aufgenommenen Kredit des Vaters werden wir nun über die Jahre zusammen abbezahlen (Die Eltern meiner Freundin, meine Freundin und Ich). Die Eltern meiner Freundin haben bereits ihre Ersparnisse in den Kredit „gesteckt", ist der Kredit abbezahlt werden wir den Eltern meiner Freundin weiterhin Geld zahlen bis wir die 250,000EUR abbezahlt haben. Da wir vorhaben diesen Kredit schnellst möglichst abzubezahlen, haben wir uns auf einen Betrag von 1000 EUR pro Monat geeinigt (Meine Freundin 500 EUR und ich 500 EUR). Da ich über die Jahre viel Geld für den Kredit aufwenden werde, stehe ich vor folgender Problematik:
Dadurch, dass ich mit meiner Freundin nicht verheiratet bin und weder meine Freundin noch ich selbst im Grundbuch stehen, (nach Angaben der Eltern möchten sie meine Freundin nach dem Abbezahlen des Kredits, ca. nach 10 Jahren, in das Grundbuch eintragen) besitze ich keinerlei Rechte an dem Grundstück und an dem Haus. Ich werde über die Jahre viel Geld für den Kredit zahlen und bin demnach finanziell nicht abgesichert. Würde es beispielsweise nach Jahren des Abbezahlens zu einer Trennung mit meiner Freundin kommen, würde ich mit einem großen finanziellen Verlust dastehen und die Eltern wie auch meine Freundin ohne finanziellen Verlust. Ich möchte auf irgendeine Weise abgesichert sein oder Rechte an dem Haus besitzen um eine finanzielle Sicherheit zu haben.
Im Internet habe ich mich über mögliche Lösungen informiert und bin dabei auf Begriffe wie Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Partnerschaftsvertrag, Eheschließung, Zugewinngemeinschaft und Grundbucheintrag gestoßen. Ich kann mir daraus jedoch keinen konkreten Lösungsweg zusammenstellen. Somit stellt sich mir die folgende Frage:
Welche Wege sind gegeben, die mich z.B. im Falle einer späteren Trennung/ Scheidung oder sonstigen Grund für das Ausziehen aus dem Haus finanziell absichern können oder mir Rechte einräumen, dass das Haus auch Teil meines Eigentums ist? Rechte an der Immobilie zu erhalten scheint mir eher unrealistisch, da die Eltern meiner Freundin sich vermutlich zu Beginn nicht darauf einlassen werden. Nach einem Gespräch mit meiner Freundin, würde sie auch ein Vertrag mit mir eingehen, um das Finanzielle zu klären! Ich bitte um mögliche Lösungswege finanziell günstig dastehen zu können und Meinungen zu erhalten von welchen Wegen abzuraten ist. Falls ein Weg notwendig sein wird in dem die Eltern meiner Freundin miteinbezogen werden müssen, kann ich von einem guten Verhältnis von mir und den Eltern sprechen. Geht der Lösungsweg nicht mit Nachteilen für die Eltern einher, werden sie vermutlich auf mein Anliegen eingehen. Im Jahr 2021 wollen meine Freundin und ich eine Ehe schließen.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Sehr geehrter Fragesteller,


Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:


Wenn weder Sie noch Ihre Freundin (Mit-)Eigentümer der Immobilie werden sollen, ist eine vernünftige Absicherung schwierig. Eine aus meiner Sicht gute Lösung wäre die Aufteilung in Eigentumswohnungen nach dem WEG, so dass Sie und Ihre Freundin die eine und die Eltern die andere Wohnung zu Eigentum erhalten. Wegen der Finanzierung könnte dann ein Darlehnsvertrag mit den Eltern geschlossen werden.

Wenn aber nur die Eltern Eigentümer werden, hilft Ihnen auch die beabsichtigte Eheschließung und der folgende Zugewinnausgleich nichts, da Ihre Freundin (dann Ehefrau) auch kein Eigentum erhält und so kein Vermögen erwirtschaftet. Nur wenn Ihre Frau ihr Vermögen in der Ehezeit mehrt, würden Sie am Vermögenszuwachs Ihrer Frau am Ende der Ehe partizipieren.

Wenn die Eltern alleinige Eigentümer werden, wäre es entweder sinnvoll, dass Sie und Ihre Freundin eine Wohnung mieten und eine angemessene Miete zahlen. Dann investieren Sie zumindest nicht mehr als den Betrag, der einer angemessenen Miete entspricht.

Andernfalls könnte ein Darlehn vereinbart werden, dass Sie den Eltern gewähren, mit der Folge, dass dieses Darlehn nach dem Scheitern der Beziehung gekündigt werden könnte und die gezahlten Beträge zurückzuzahlen wären (ganz oder teilweise). Das wird aber kaum im Interesse der Eltern sein, weil diese bei einer längeren Beziehung dann mit einem hohen Rückzahlungsbetrag rechnen müssen.

Bei der jetzt von Ihnen angedachten Lösung müssen Sie damit rechnen, dass weder Sie noch Ihre Freundin eine geschätzte Position erhalten. Die Eigentümer, die im Grundbuch stehen, sind allein die Eltern, Ihnen gehört nichts.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.


Mit freundlichen Grüßen aus Wunstorf

Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-
-Fachanwältin für Familienrecht-

Rückfrage vom Fragesteller 2. Januar 2021 | 16:36

Sehr geehrte Frau Holzapfel,
ihrer Antwort entnehme ich, dass der Weg über eine angemessen zu zahlende Miete ein wohl einfacher Weg wäre. Weiterhin besteht der Versuch meine Freundin als Eigentümerin ins Grundbuch eintragen zu lassen.

An zwei Stellen würde ich mir eine Konkretisierung wünschen.

1. Mit welchen rechtlichen Einwänden könnte ich die Eltern überzeugen ihre Tochter als Eigentümerin einzutragen? Welche Vorteile/Nachteile ergeben sich uns dadurch?

2. Sie erwähnten den Darlehensvertrag mit den Eltern, in dem beim Scheitern der Beziehung ein Teil der gezahlten Summe zurückgezahlt werden könnte. Die Eltern wären, wie sie auch erwähnten, sicherlich nicht damit einverstanden. Besteht jedoch die Möglichkeit einen Vertrag zwischen mir und meiner Freundin zu schließen, mit dem Inhalt, dass ich einen Betrag über der regulären Miete hinaus zahle und die Differenz zwischen der Mietsumme und der Summe die ich für den Kredit zahle mir bei einer Scheidung ausgezahlt wird? Also lässt sich ein Weg finden, dass nur zwischen mir und meiner Freundin auszumachen? Dazu folgendes Beispiel zum besseren Verständnis: Wir nehmen an die Kaltmiete für die 160qm Wohnung in der wir leben beläuft sich auf 900 EUR (450 EUR die meine Freundin zahlt, 450 EUR die ich zahle). Für den Kredit zahle ich jedoch 600 EUR im Monat. Die Differenz würde sich somit auf 150 EUR belaufen. Diese kann dann bei einer möglichen Scheidung an mich ausgezahlt werden. Oder müsste man sich dabei zwingend an die Eltern wenden?
Ich hoffe, dass Sie meine letzten Fragen beantworten können. Vielen Dank.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 2. Januar 2021 | 16:46

Sehr geehrter Fragesteller,


gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:

Die Eltern könnten einen Vorteil darin sehen, dass die Tochter die Immobilie - später - vermutlich ohnehin erhalten soll und dass bei einer (teilweisen) Übertragung zum jetzigen Zeitpunkt die steuerlichen Freibeträge, die alle zehn Jahre erneut genutzt werden können, mehrfach anfallen.

Für. Sie ergibt sich ein Vorteil vor allem, wenn Sie mittelfristig heiraten. Der Vermögenszuwachs Ihrer Frau würde bei Ihnen ggf. einen Zugewinnausgleichsanspruch begründen.

Sie können eine Vereinbarung mit Ihrer Freundin treffen, allerdings haben Sie dann auch nur sie und nicht die Eltern als Schuldner. Hinzu kommt, dass Ihre Freundin möglicherweise jedenfalls dann, wenn ihr die Immobilie nicht gehört, einer solchen Vereinbarung nicht zustimmen wird, weil sie von der Zahlung nicht profitiert. Der Wertzuwachs kommt ja den Eltern zugute.

Möglich ist eine solche Vereinbarung gleichwohl. Sie sollten sie allerdings zumindest schriftlich treffen, damit es später keine Probleme mit der Beweisbarkeit gibt.

Mit freundlichen Grüßen

Anja Holzapfel

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