Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Konto geplündert in Trennung

3. Mai 2005 12:05 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Familienrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin gerade im Begriff mich von meiner Frau zu trennen. Heute war ich bei der Bank und habe um Kontoauszuege gebeten, da angeblich einige abhanden gekommen waren.
Ich musste zu meinem Entsetzen feststellen, das Überweisungen an ein von ihr erröffnetes "geheimes" Konto erfolgt ist. Desweiteren wurden grosse Summen in Bar abgehoben. Verwendungszweck unbekannt. Einiges wird für die Kinder verwendet und für Nahrung/Kleidung etc. Ich zahle für Haus und Nebenkosten und auch diverse andere Sachen. In Summe wurden in 5 Wochen ca. 12000 EUR abgehoben bzw transferiert.
Das Konto ist nahezu "leer".

Da wir noch ein weiteres gemeinsames Konto mit einer ebensolchen Summe besitzen, frage ich Sie wie ich vorgehen kann, damit mir dieses Geld nicht auch noch "verloren" geht.

Zur Aufteilung des Vermögens würde ich gerechterweise alles halbieren, aber von welcher Grundlage soll man ausgehen, wenn schon erhebliches unterschlagen worden ist?

Vielen Dank

3. Mai 2005 | 12:23

Antwort

von


(141)
Nürnberger Strasse 24
63450 Hanau
Tel: 06181-6683 799
Web: https://www.glatzel-partner.com
E-Mail:

Sehr geehrter Ratsuchender,

Sie sollten sofort eine sog einstweilige Verfügung bei Gericht beantragen. Als Begründung können Sie angeben, dass Ihnen ein Teil des Geldes auf dem Konto in Ihrem Eigentum steht und Ihre Frau schon das andere gemeinsame Konto geplündert hat.

Bezüglich des bereits geplünderten Kontos sollten Sie auch einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stellen. Hierbei beantragen Sie, dass das abgehobene Geld bei Gericht zu hinterlegen ist.

Angesichts des Steitwertes ( über 12.000 EUR ) besteht Anwaltszwang, da das Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz vor dem Landgericht stattfindet. Das heisst, Sie müssen für die Erstellung der Anträge einen Anwalt beauftragen.

Ich hoffe,Ihnen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Marcus Alexander Glatzel
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Marcus Alexander Glatzel, Dipl.-Jur.

ANTWORT VON

(141)

Nürnberger Strasse 24
63450 Hanau
Tel: 06181-6683 799
Web: https://www.glatzel-partner.com
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht, Wirtschaftsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER