Nachforderung Kindesunterhalt für die Vergangenheit
beantwortet von
Rechtsanwältin Doreen Bastian / Hamburg
Ich gab ihr die Auskunft über mein Einkommen und im Ergebnis wurde festgestellt, dass ich aufgrund des geringen Verdienstes kaum Unterhalt zu zahlen hatte. ... In den kommenden Jahren fragte sie gelegentlich nach meinem Einkommen an, hatte aber daraufhin nie eine Unterhaltszahlung verlangt. ... Nun zu meiner Frage: Laut Gesetz reicht das Anfordern zur Auskunft über das Einkommen aus, um auch einen rückwirkenden Anspruch zu sichern.