Arbeitslosengeld rückwirkend?
vom 3.1.2005
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Klaus Wille / Köln
Da ich für diesen Fall das Überbrückungsgeld in Anspruch nehmen wollte, (und ich zum dumm oder zu stolz war), habe ich bislang keinen Antrag auf Arbeitslosengeld abgegeben; finanziere seither also meinen Lebensunterhalt (incl. privater KV) aus Ersparnissen und der erhaltenen Abfindung. ... Inzwischen ist mein Vermögen so weit aufgebraucht, daß ich dringend Arbeit suche (Bewerbungen laufen) und ich zunächst den Antrag auf Arbeitslosengeld einreichen muß, um eine drohende Insolvenz zu vermeiden. ... Wieviel würde mir der nächste Arbeitgeber als Anteil zuzahlen, auch wenn ich vom Gehalt unter der eigentlich erforderlichen Grenze bleibe?