Anwaltsgebühren(Kostenrechnung) korrekt berechnet?
vom 14.5.2006
20 €
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Diesbezüglich sind bereits mehrere Briefe von den Anwälten ausgetauscht worden u.zu Gericht gegangen. ... Bislang ist noch kein Gerichtstermin anberaumt worden oder ein Brief vom Gericht gekommen wann es zur Verhandlung kommt(außer die Bestätigung der Klageschrift).Jetzt nach einen halben Jahr haben mich die Kläger privat angerufen um sich mit mir zu einigen, was ich auch vorhabe, obwohl mein Anwalt mir davon abrät.Es sieht so aus,dass jeder seine Anwaltskosten selbst trägt,die Kläger die Klage zurück ziehen und noch etwas Geld bekommen.Jetzt habe ich meinen Anwalt informiert, dass ich mich außergerichtlich einigen werde, und um eine Kostenaufstellung gebeten.Jetzt meine Frage, ob die Aufstellung korrekt ist. Insbesondere die Einigungsgebühr(die ja ohne Anwaltliche Hilfe zustande gekommen ist).Auflistung der Kosten wie folgt: Gegenstandswert 15000 Euro Geschäftsgebühr §§ 13,14,Nr. 2400VV RVG 1,3 735,80 Anrechnung gem.