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Mahnung

10. Mai 2008 07:18 |
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Vertragsrecht


Hallo,
ich habe meiner Meinung nach mehrere unberechtigte Mahnung von einer Inkassogesellschaft erhalten. Auf meine Erwiderungen wird nicht eingegangen. Ich möchte eine „negative Feststellungsklage“ (sinngemäß, vom Gericht feststellen lassen, das die Mahnung unberechtigt ist) erheben. Wer muss die Kosten (Gerichtskosten und Anwaltskosten) tragen? Muß die Gegenseite die Kosten tragen, wenn das Gericht feststellt, das die Mahnungen unberechtigt sind?


-- Einsatz geändert am 10.05.2008 07:22:29


Sehr geehrter Fragesteller,

im Rahmen einer Erstberatung beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Falls Sie eine negative Feststellungsklage muss grundsätzlich, die Partei die Kosten übernehmen, die den Prozess verliert. Als Kläger haben Sie aber einen Vorschuss bezüglich der Gerichtskosten und regelmäßig der Anwaltskosten bezüglich des eigenen Anwaltes zu tragen. Falls das Gericht feststellt, dass die Mahnungen unberechtigt waren, hat die Gegenseite die Kosten für Ihren Anwalt und das Gericht zu tragen.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion von „Frag einen Anwalt“ gerne zu Verfügung oder auch im Rahmen einer Mandatserteilung; am besten per mail: info@kanzlei-hermes.com.
Mit besten Grüßen
RA Hermes
auch Fachanwalt für Steuerrecht

www.kanzlei-hermes.com
Die vorstehende summarische Lösung ist beschränkt durch die von Ihnen gegebenen Informationen. Außerdem wird, wie die Plattform-Bedingungen es vorsehen, nur ein erster Überblick geboten. Außerdem ist der Umfang der Antwort auch abhängig von der Höhe des gebotenen Honorars. Daher kann diese Beratung das umfassende, verbindliche und abschließende Beratungsgespräch durch den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens keineswegs ersetzen. Bitte beachten Sie dies!

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