In diesem Fall kann die Löschung des Rechts nach Ablauf einer Frist von drei Jahren nach dem Auszug verlangt werden. f)Dieses Wohnungs- und Mitbenutzungsrecht wird zugunsten von „Meiner Mutter" als beschränkte persönliche Dienstbarkeit an dem Vertragsbesitz bestellt. g)Die Kosten für eventuell in der Wohnung anfallende Schönheitsreparaturen trägt die Begünstigte des Wohnungsrechts. h)Kosten für Ver- und Entsorgung trägt der Wohnungsberechtigte und zwar mit folgender Maßgabe: Wenn sich solche Kosten genau zurechnen lassen, z.B. durch Verbrauchsmeßeinrichtungen hat er die durch ihn veranlassten Kosten zu übernehmen, sonst die Hälfte der für das Gesamtanwesen anfallenden Kosten. i)Erwerber ist verpflichtet, die Räume des Berechtigten in gut bewohnbarem Zustand zu halten. 4 Auflassung, keine Vormerkung 4.1 Die Vertragsteile sind sich über den vereinbarten Eigentums Eigentumsübergang einig Sie bewilligen und beantragen die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch. 4.2 Die Eintragung einer Vormerkung wird nicht gewünscht, da der Vertrag sofort wirksam und vollziehbar ist. ... Bei Übertragung von Bruchteilen gilt dies anteilig. 6 Pflichten, Belastungen 6.1 Der Veräußerer ist verpflichtet, den übertragenen Gegenstand zu liefern. 6.2 Soweit in dieser Urkunde nicht ausdrücklich etwas Abweichendes geregelt ist, erschöpft sich die Verpflichtung des Veräußerers zur Übergabe des Grundbesitzes zur im Abschnitt zum Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten bedungenen Zeit und zur Verschaffung des Eigentums hieran frei von im Grundbuch eingetragenen Belastungen und frei von Baulasten, soweit nicht übernommen. ... Gemeinschaftsverhältnis in das Grundbuch bewilligt und beantragt. b)Die Vormerkung erhalt Rang nach allen in dieser Urkunde bestellten Rechten. 10.8 Bei den Vereinbarungen in diesem Abschnitt stehen Gesamtrechtsnachfolger des Erwerbers diesen gleich.