Wir waren 22 jahre verheiratet, 3 gemeinsame Kinder, er zahlt Kindesunterhalt,die Kinder leben bei mir, seit einem Jahr geschieden, er geht arbeite und verdient gut 3000 netto Ich verdiene 1000 Eur , Kindergeld, Unterhalt Wenn ich mich selbständig mache und er arbeitslos oder erwerbsunfähig wird, hat er dann einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt, wird das Einkommen aus der Selbständigkeit herangezogen, obwohl die zur Zeit der Ehe nicht Bestand ? Wie wird der Unterhalt berechnet ? Wie lange besteht sein Unterhaltsanspruch?