Fragen Nachehelicher Unterhalt/Einmalzahlung/Scheidung
Gleichzeitig führt sein Anwalt aus, dass aufgrund Vermögen meinerseits bei Trennungszeitpunkt (ca. 50.000,00) ich sowieso keinen nachehelichen Unterhalt mehr erhalten würde. ("Bei einem Vermögen von mind. 50.000,00 ist es zumindest vertretbar, dass .... 1/3 dieses Vermögens für den eigenen Unterhalt einsetzt. ... Würde dies wirklich zur Berechnung des nachehelichen Unterhaltsanspruchs herangenommen werden?