Weihnachtsgeld zurückzahlen bei Kündigung?
vom 9.3.2009
35 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
ich habe bei meinen jetzigen Arbeitgeber ohne Begründung fristgerecht ende Februar zum 31.03 gekündigt, da ich anderweitig ein neuen Job gefunden habe. Nun möchte mein Arbeitgeber das Weihnachtsgeld zurück haben. Im Arbeitsvertrag steht diesbezüglich folgendes drin: --------------------------- ""Gratifikation 5.1 Herr xxx erhält mit dem Novembergehalt ein Weihnachtsgeld in Höhe von – 100% des monatlichen Bruttogehaltes. 5.2.Der Arbeitgeber behält sich vor, bei ungünstiger Ertragslage des Unternehmens diesen Anspruch zu kürzen oder ganz zu streichen. 5.3.Die Arbeitnehmerin ist verpflichtet, das Weihnachtsgeld zurückzuerstatten, sofern das Arbeitsverhältnis aus Gründen, die in der Person der Arbeitnehmerin liegen, innerhalb von drei Monaten des Folgejahres beendet wird." ----------------------------------------------- Ich habe dies bezüglich zwei Fragen: Was ist mit dem Anschnitt " sofern das Arbeitsverhältnis aus Gründen, die in der Person der Arbeitnehmerin liegen" gemeint?