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selbst Kündigen - aber mit Aushandeln einer Abfindung?

| 30. März 2024 14:19 |
Preis: 50,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag, ich habe folgende Frage:

Ich bin seit 29 Jahren im gleichen Unternehmen beschäftigt.
Nun haben alle Techniker gekündigt. (der Arbeitgeber weis bisher aber nur das die Hälfte gekündigt hat)
Ich würde dort auch gerne weg. Ich bin nebenberuflich selbstständig und komme mit diesem Geld klar.
In den 29 Jahren die ich dort war, war ich mal EINEN Monat bei einer anderen Firma, hat mir aber nicht gefallen und ich bin wieder zurück gegangen. Der Arbeitgeber hat mich aber bei einer anderen Firma angestellt. (die ihm auch gehört, vielleicht weil er eine mögliche Abfindung umgehen will? - der genaue Gund ist mir nicht bekannt) Ich mache jedenfalls zu 100% die gleiche Arbeit wie vorher.

Bei aktuellen Personalgesprächen habe ich vorgeschlagen das ich nur noch 2 anstatt 2,5 Tage pro Woche arbeite und am Bereitschaftsdienst nicht teilnehmen möchte. (ich bin dort für 100h eingestellt) Die Teilnahme am Bereitschaftsdienst war nicht vertraglich geregelt und ich habe ich mich nach 2 Jahren frewillig bereit erklärt diesen zu machen weil gerade wenig Leute da waren.
Der Arbeitgeber hatte vorgeschlagen das ich bei ihm auf selbstständiger Basis bei ihm arbeite (ich also Rechnungen an ihn schreibe). Warum er das vorgeschlagen hat weis ich nicht. Zuerst hatte er 40€ netto pro Stunde vorgeschlagen, dann 50€. Laut meiner Berechnung sollten es 60€/h sein.
Das Problem ist, meiner Meinung nach, das es sich hier um ein gehehmigungspflichtiges Gewerbe handelt. D.h. ich kann zwar dort als angestellter meine Arbeit ausführen, aber ich darf diese nicht Selbstständig ausführen. (das kläre ich gerade mit der Handwerkskammer)

Die Frage ist:
Welche Optionen habe ich um dort zu kündigen?

Kann ich einen Aufhebungsvertrag vorlegen und dann selber einen Zeitpunkt vereinbaren wann das Arbeitsverhältnis aufgelöst ist? (am liebsten am nächsten Tag)
Und... was ist wenn der Chef diesen NICHT unterschreiben möchte?

Oder kann ich dem Arbeitgeber alternativ eine "normale" Kündigung vorschlagen mit Kündigungsfrist UND dabei vielleicht eine Abfindung aushandeln? (grob gerechnet hole ich die Hälfte der Abfindung in den 3-4 Monaten wieder rein für meinen Arbeitgeber)
Eigentlich hat der Arbeitgeber keinen großen Vorteil meiner Meinung nach wenn ich noch 3-4 Monate dort arbeite. Dann hat er das Problem halt 3-4 Monate später.
Es wurde in 29 Jahren immer versucht jemanden einzustellen der mich ersetzen kann, hat aber nie funktioniert bzw. die Kollegen haben wieder gekündigt. Aber ich könnte Maßnahmen vorschlagen wie die Firma mit neuen Techniker vernünftig! weiter bestehen kann.

30. März 2024 | 15:30

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage , die ich Ihnen wie folgt beantworte:



Frage 1:
"Welche Optionen habe ich um dort zu kündigen?"

Sie haben genau genommen zwei Möglichkeiten sich dort zu lösen, einmal über einen von Ihnen bereits erwähnten Aufhebungsvertrag, zum anderen über eine ganz normale fristgemäße Arbeitnehmerkündigung.

In beiden Fällen kann es zu Problemen mit dem Arbeitslosengeld I kommen, da man Ihnen vertragswidriges Verhalten vorwerfen könnte, wenn Sie selbst kündigen. Folge wäre dann die Verhängung einer sog. Sperrzeit.

Dies lässt sich durch einen entsprechenden Auflösungsvertrag vermeiden, wo Ihnen der Arbeitgeber bescheinigt, dass ohne Auflösungsvertrag von ihm eine arbeitgeberseitige Kündigung erfolgen würde.

Nach Ihrer Schilderung dürfte er dies aber kaum wollen oder bescheinigen, da er in Zeiten des größer werden Fachkräftemangels offenbar jetzt schon ohne solche Kräfte dasteht. Schon gar nicht wird er direkt am Folgetag auf Sie verzichten wollen. Ein einvernehmlicher Auflösungsvertrag erscheint mir daher bei der geschilderten Sachlage keine valide Option zu sein.

Damit bliebe Ihnen nur die Eigenkündigung. Die Frist dafür richtet sich nach Ihrem Arbeitsvertrag und/oder den einschlägigern Tarifverträgen. Wenn für Sie keine sog. verlängerten Kündigungsfristen gelten ( siehe dazu z.B. unter https://www.arbeitsrechte.de/verlaengerte-kuendigungsfrist/ ), dann können Sie ganz normal nach § 622 Abs. 1 BGB „mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats" kündigen.

Eine Abfindung werden Sie dabei aber nicht erhalten (siehe dazu z.B. unter https://www.personio.de/hr-lexikon/abfindung/ ), da Sie ja selbst das Arbeitsverhältnis beenden wollen.

Einzige realistische Möglichkeit für eine Abfindung wäre hier Ihre obige Schilderung ( "...(grob gerechnet hole ich die Hälfte der Abfindung in den 3-4 Monaten wieder rein für meinen Arbeitgeber)
Eigentlich hat der Arbeitgeber keinen großen Vorteil meiner Meinung nach wenn ich noch 3-4 Monate dort arbeite. Dann hat er das Problem halt 3-4 Monate später... ) in Verbindung mit Ihrem Angebot, den Arbeitgeber auf rein selbständiger Basis unterstützen zu wollen und der Tatsache, dass Sie für die Firma eigentlich recht unentbehrlich sind.

Allerdings lauern da auch einige Fallstricke auf beide Beteiligte (Stichwort: Scheinselbständigkeit, hauptberufliche Selbständigkeit und Krankenkasse, etc.), von daher sollte Ihr Vorhaben gut geplant und durchdacht sein, bevor Sie sich aus dem Arbeitsverhältnis lösen. Dies gilt gerade auch deswegen, weil Ihre geplante Selbständigkeit ja gerade wohl nicht ohne Weiteres (Handwerkskammer) umsetzbar scheint.

Mit freundlichen Grüßen aus Dortmund

Raphael Fork
-Rechtsanwalt -


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