Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage , die ich Ihnen wie folgt beantworte:
Frage 1:
"Welche Optionen habe ich um dort zu kündigen?"
Sie haben genau genommen zwei Möglichkeiten sich dort zu lösen, einmal über einen von Ihnen bereits erwähnten Aufhebungsvertrag, zum anderen über eine ganz normale fristgemäße Arbeitnehmerkündigung.
In beiden Fällen kann es zu Problemen mit dem Arbeitslosengeld I kommen, da man Ihnen vertragswidriges Verhalten vorwerfen könnte, wenn Sie selbst kündigen. Folge wäre dann die Verhängung einer sog. Sperrzeit.
Dies lässt sich durch einen entsprechenden Auflösungsvertrag vermeiden, wo Ihnen der Arbeitgeber bescheinigt, dass ohne Auflösungsvertrag von ihm eine arbeitgeberseitige Kündigung erfolgen würde.
Nach Ihrer Schilderung dürfte er dies aber kaum wollen oder bescheinigen, da er in Zeiten des größer werden Fachkräftemangels offenbar jetzt schon ohne solche Kräfte dasteht. Schon gar nicht wird er direkt am Folgetag auf Sie verzichten wollen. Ein einvernehmlicher Auflösungsvertrag erscheint mir daher bei der geschilderten Sachlage keine valide Option zu sein.
Damit bliebe Ihnen nur die Eigenkündigung. Die Frist dafür richtet sich nach Ihrem Arbeitsvertrag und/oder den einschlägigern Tarifverträgen. Wenn für Sie keine sog. verlängerten Kündigungsfristen gelten ( siehe dazu z.B. unter https://www.arbeitsrechte.de/verlaengerte-kuendigungsfrist/ ), dann können Sie ganz normal nach § 622 Abs. 1 BGB „mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats" kündigen.
Eine Abfindung werden Sie dabei aber nicht erhalten (siehe dazu z.B. unter https://www.personio.de/hr-lexikon/abfindung/ ), da Sie ja selbst das Arbeitsverhältnis beenden wollen.
Einzige realistische Möglichkeit für eine Abfindung wäre hier Ihre obige Schilderung ( "...(grob gerechnet hole ich die Hälfte der Abfindung in den 3-4 Monaten wieder rein für meinen Arbeitgeber)
Eigentlich hat der Arbeitgeber keinen großen Vorteil meiner Meinung nach wenn ich noch 3-4 Monate dort arbeite. Dann hat er das Problem halt 3-4 Monate später... ) in Verbindung mit Ihrem Angebot, den Arbeitgeber auf rein selbständiger Basis unterstützen zu wollen und der Tatsache, dass Sie für die Firma eigentlich recht unentbehrlich sind.
Allerdings lauern da auch einige Fallstricke auf beide Beteiligte (Stichwort: Scheinselbständigkeit, hauptberufliche Selbständigkeit und Krankenkasse, etc.), von daher sollte Ihr Vorhaben gut geplant und durchdacht sein, bevor Sie sich aus dem Arbeitsverhältnis lösen. Dies gilt gerade auch deswegen, weil Ihre geplante Selbständigkeit ja gerade wohl nicht ohne Weiteres (Handwerkskammer) umsetzbar scheint.
Mit freundlichen Grüßen aus Dortmund
Raphael Fork
-Rechtsanwalt -
Antwort
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