Beurteilung Arbeitszeugnis: negative oder positive Bewertung?
vom 17.5.2010
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Lembcke / Kiel
Ich habe mir nach Austritt bei meiner letzten Firma keinen Kopf über das Arbeitszeugnis gemacht, nun bin ich aber über ein paar Sätze stutzig geworden und ich hoffe, das Sie mir Auskunft über eine positive oder negative Bewertung des Arbeitszeugnisses geben können. Die Formulierung lautet: Sie war eine äußerst engagierte und fleißige Mitarbeiterin, die sich aufgrund ihrer raschen Auffassungsgabe schnell in ihre Aufgabengebiete einarbeitete.