Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Im Zeugnis wird Ihnen bestätigt, die Unternehmensinteressen "zu unser vollen Zufriedenheit" wahrgenommen zu haben. Damit werden Ihre Leistungen als "gut" bewertet. Dies entspricht der Note 2 auf einer Notenskala von 1 - 6.
Nach § 109 Abs. 1 Satz 2 GewO
sind in ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auch Angaben zum Führungsverhalten des Arbeitnehmers aufzunehmen. Hierzu gehört auch eine Würdigung des Verhaltens gegenüber bzw. des Verhältnisses zu Vorgesetzten und Kollegen. Üblich sind hier Formulierung wie etwa "Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen (Mitarbeitern) war stets einwandfrei."
Es fällt auf, dass in dem Ihnen erteilten Zeugnis ausschließlich Ihr Verhalten gegenüber Kunden und Geschäftspartnern des Arbeitgebers, nicht aber gegenüber Vorgesetzten und Kollegen erwähnt wird. Dies ist als sog. "beredtes Schweigen" ein Hinweis darauf, dass es in diesem Bereich aus der Sicht des Arbeitgebers Probleme mit Ihnen gegeben hat.
Was noch auffällt, ist, dass Ihnen an einer Stelle dreimal kurz hintereinander "Einsatzwillen" konzediert wird. Dies muss nicht unbedingt negativ gemeint sein, wirkt aber rhetorisch ungeschickt. Es könnte so verstanden werden, dass Sie zwar "den Willen" hatten sich einzusetzen, aber gelang es Ihnen auch, diesen Willen in die Tat umzusetzen? Das klingt ein bißchen wie "Sie war stets bemüht, die ihr gestellten Aufgaben zu erfüllen." Besser wäre hier eine Formulierung wie "Frau XX erledigte ihre Aufgaben stets in anerkennenswerter Weise nit großem Einsatz und zu unserer vollen Zufriedenheit."
Im Zeugnis wird als Ihr Aufgabenbereich die externe Kommunikation und Pressearbeit genannt. Sie können vom Arbeitgeber verlangen, Ihnen eine gute Erledigung Ihrer Aufgaben zu bestätigen. Allerdings wird man vom Arbeitgeber nicht fordern können, in einem Zeugnis einzugestehen, dass es eine "Krise" in seinem Unternehmen gegeben hat. Dem Arbeitgeber obliegt es, Ihre Arbeit wohlwollend zu würdigen, er muss aber nicht sein eigenes Unternehmen in einem schlechten Licht dastehen lassen.
Der nächste Schritt ist, dass Sie den Arbeitgeber auffordern, Ihnen ein ergänztes bzw. korrigiertes Zeugnis auszustellen. Kommt er dem nicht nach, haben Sie die Möglichkeit, ihn vor dem Arbeitsgericht auf Zeugnisabänderung zu verklagen. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass im abgeänderten Zeugnis ein Ausstellungsdatum ausgewiesen wird, dass sich in zeitlicher Nähe zum Ende Ihfrer Beschäftigung bewegt. Ein spätes Ausstellungsdatum ist auffällig und weist auf Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber hin.
Die Formulierung, die Trennung erfolgte "in beiderseitigem Einvernehmen" sollte weggelassen werden. Auch diese Formulierung deutet auf Mißstimmigkeiten mit dem Arbeitgeber hin, so dass dieser letztlich an ihrem Weggang interessiert war.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Neumann, Rechtsanwalt
Vielen Dank soweit für Ihre Mühe. Wie bewerten Sie die einzelnen Aussagen? Diese Frage/Bitte (oben) ging wohl unter.
Meiner Meinung nach bedeuten die folgenden Aussagen: Bitte um Korrektur, falls ich das falsch sehe:
1. Frau XX hat sich bereits nach kurzer Zeit als stets engagiert und aufgrund ihrer guten fachlichen Fähigkeiten als vielseitig einsetzbar erwiesen.
-- "bereits nach kurzer Zeit" signalisiert m.E. Anlaufschweirigkeiten. "Vielseitig einsetzbar" - zu nichts Richtigem einsetzbar? Note?
2. Frau XX besitzt ein gutes Urteilsvermögen und konnte hinsichtlich ihrer Arbeitsabläufe stets gut durchdachte Anregungen machen und realisieren.
-- "hinsichtlich ihrer Arbeitsabläufe" - und die der anderen in der Zusammenarbeit? Note 3-4?
3. Frau XX war eine belastbare Mitarbeiterin, deren Leistungsvermögen uns auch bei wechselnden Anforderungen überzeugte.
-- "stets" belastbare? "Belastbare" ist wohl nur Durchnitt. Warum nicht "... und "stets" überzeugte"? Keine nennenswerte Leistung? Wieder einmal Note 3 oder 4?
Sie zeichnete sich durch eine selbständige sowie systematische Arbeitsweise aus und stellte sich schnell und flexibel auf veränderte Situationen ein.
--? "stets"? Note 3?
Frau XX war eine einsatzfreudige Mitarbeiterin, die stets Einsatzwillen zeigte. Sie hat mit anerkennenswertem Einsatzwillen ihre Aufgaben erledigt.
-- muss geändert werden
Frau XX nahmen die Unternehmensinteressen zu unserer vollen Zufriedenheit wahr.
-- zu unserer vollen - bedeutet das nicht Note "3"? "Stets zu unserer vollen" wäre Note "2" m.E..
Von allen Ansprechpartnern wurde Frau XX wegen ihres freundlichen und konzilianten Auftretens geschätzt. Hervorzuheben ist auch ihre jederzeit gute Zusammenarbeit mit unseren Geschäftspartnern. Durch ihr diplomatisches Geschick und ihre sympathische Art hat sie stets zu einer guten Repräsentation unseres Unternehmens beigetragen.
--"wegen Ihres freundlichen .... geschätzt" - aber jedenfalls nicht wegen der fachlichen Leistungen? Note?
Die Trennung erfolgt auf Wunsch von Frau XX im beiderseitigen Einvernehmen.
--"erfolgt auf Wunsch UND im beiderseitigen" - besser?
Wir bedauern die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und danken Frau XX für die erfolgreiche Mitarbeit. Für ihre berufliche Zukunft wünschen wir ihr alles Gute.
-- kein "weiterhin viel Erfolg" - hört sich für mich an nach "na, hoffentlich schafft sie es irgendwann mal".
Sehr geehrte Fragestellerin,
Die Detailtiefe der Antwort orientiert sich an der Höhe Ihres Honorar-Einsatzes. Ihr Einsatz hat den vorgeschlagenen Regelsatz unterschritten. Haben Sie bitte Vertändnis dafür, dass Sie hierfür eine Einzelsatz-Analyse in einem umfangreichen Arbeitszeugnis nicht erwarten können.
Sie fragten, wie Sie "gesamt" bewertet wurden.
Der Gesamtbewertung Ihrer Leistungen ist mit 2 - 3 zu bewerten. Die Grundbenotung erfolgt üblicherweise in der Formulierung "..hat Ihre Aufgaben... erledigt" und nicht: "nahm Unternehmensinteressen...wahr". Dies ist irritierend. Auch sind die beiden Formulierungen widersprüchlich. Das wirkt so, dass Ihr Arbeitgeber Sie erst schlecht bewerten wollte, dann aber doch einen "Rückzieher" gemacht hat. Dies muss auf jeden Fall abgeändert werden und kann so nicht stehen bleiben.
Wenn Ihr Arbeitgeber wiederholt das Adverb "stets" weggelassen hat, ist dies aus seiner Sicht stimmig. Er wollte Ihnen eben keine besseren Leistungen bescheinigen. Andererseits handelt es sich m.E. um "Nebenkriegsschauplätze", die für den Gesamteindruck des Zeugnisses nicht prägend sind oder zu einem negativen Gesamteindruck Ihrer Leistungsbewertung führen.
"Nach kurzer Zeit" wird Ihnen stetes Engagement bestätigt - dies ist nicht negativ, da jeder sich erst einmal einarbeiten muss.
Es lässt sich auch nicht jede Formulierung in eine gesonderte, ziffernmäßige Benotung "übersetzen".
In einem Zeugnis muss man immer unterscheiden zwischen
- der Bewertung der Leistungen
- der Bewertung des Führungsverhaltens.
Im zweiten Teil des Zeugnisses wird Ihr Führungsverhalten bewertet. Dies entspricht dem üblichen Zeugnisaufbau. Wenn im Rahmen Ihrer Verhaltensbewertung Ihre Leistungen nicht mitangesprochen werden, ist das nicht negativ.
Ausgesprochen negativ ist, dass Ihr Verhältnis zu Vorgesetzten völlig unerwähnt bleibt. In diesem Kontext bekommen auch andere Aussagen eine eher negative Bedeutung, insbesondere weil auch nirgendwo das Verhältnis zu Ihren Kollegen angesprochen wird. "Von allen Ansprechpartnern" ist eine diffuse, nichtssagende Formulierung, die offenlässt, ob sich dies auf den inner- oder außerbetrieblichen Bereich bezieht. "Hinsichtlich ihrer Arbeitsabläufe" - auch hier fehlt ein Hinweis auf die Zusammenarbeit mit Ihren Kollegen. Hervorzuheben ist die Zusammenarbeit mit den Geschäftspartnern der Firma - nicht aber mit den eigenen Kollegen. Wenn Ihnen in diesem Kontext eine "selbständige Arbeitsweise" konzediert wird, verstärkt das den Gesamteindruck der Bewertung als eigenbrötlerisch und sich nicht ins Team einfügend.
Sie überzeugten bei wechselnden Anforderungen und stellten sich schnell und flexibel auf veränderte Situationen ein. Was ist mit "veränderten Situationen" und "wechselnden Anforderungen" gemeint? Auch dies klingt im Kontext eher wie opportunistisch, wechselte schnell und häufig die Seiten, intrigant.
Lediglich Ihr Verhalten nach außen hin wird als gut bewertet, nach innen hin ist die Bewertung katastrophal und entspricht eher der Note 5 als 4.
Die Schlussformel "Wir danken Frau XX für die erfolgreiche Miarbeit" entspricht übrigens nur der Note "ausreichend" (wodurch die positiveren Bewertungen im ersten Teil des Zeugnisses nachträglich abgewertet werden). Eine gute Bewertung in der Schlussformel lautet: "Wir bedauern, eine so gute Kraft zu verlieren und sind für die stets gute Leistung zu großem Dank verpflichtet." Befriedigend lautet: "Wir bedauern, eine so gute Kraft zu verlieren und danken für die gute Zusammenarbeit."
Die Bewertung Ihres Führungsverhaltens im Umgang mit Vorgesetzten und Kollegen ist so negativ, das ich Ihnen empfehle, sich insoweit einen Gegenentwurf zum Zeugnis Ihres Arbeitgebers formulieren zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen,
Carsten Neumann
Rechtsanwalt