Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Schilderungen gern wie folgt beantworten möchte.
Insgesamt halte ich das Zeugnis schon für leicht überdurchschnittlich. Es dürfte sich - in Schulnoten ausgedrückt - im Bereich 2-3 bewegen.
Um das Zeugnis zu verbessern, bieten sich z.B. die folgende Formulierungen an. In Klammern finden Sie die veränderten Teile.
„Herr XXXXX war ein äußerst motivierter (und engagierter) Mitarbeiter, der die ihm gesetzten Ziele (stets deutlich übertraf). (Er beherrschte sein Arbeitsgebiet vollkommen / souverän. In neuen Situationen fand er sich stets sehr gut zurecht. Insbesondere arbeitete er sich in sein neues Aufgabengebiet mit großem Engagement, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit ein, so dass er binnen kürzester Zeit unsere Kunden vollkommen selbständig betreuen konnte.)
Seine fundierten Produktkenntnisse und sein (hervorragendes) Präsentationstalent setzte Herr XXXXX (stets) verkaufsfördernd ein. Er verfügt über (sehr gute) aktuelle Internetkenntnisse und professionelle Kenntnisse aller gängigen Microsoft-Office-Anwendungen, (die er auch jederzeit effektiv einzusetzen wusste).
Herr XXXXXX erzielte stets gute Verkaufserfolge und erfüllte seine Aufgaben immer zu unserer (vollsten) Zufriedenheit.
Sein Verhalten zu Vorgesetzten und Mitarbeitern war (immer vorbildlich). Herr XXXXX verfügt über (sehr) gute Umgangsformen und trat unseren Kunden gegenüber (stets) als zuvorkommender, fachlich kompetenter Partner auf.
Herr XXXXX verlässt unser Unternehmen zum 28.02.2007 auf eigenen Wunsch, um sich einer neuen (beruflichen Herausforderung) zu stellen. Wir bedanken uns für die gute Zusammenarbeit.“
Abschließend bitte ich zu beachten, dass diese Antwort zwar alle wesentlichen Aspekte des von Ihnen geschilderten Falles umfasst, jedoch daneben Tatsachen relevant sein könnten, die möglicherweise zu einem anderen Ergebnis führen würden. Verbindliche Auskünfte sind daher nur im Rahmen einer Mandatserteilung möglich.
Ich hoffe, Ihnen zunächst weitergeholfen zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Tobias Kraft
Rechtsanwalt
www.jeromin-kraft.de
Diese Antwort ist vom 07.03.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Sehr geehrter Fragesteller,
damit das Gesamtbild stimmt, sollte vor der abschließenden Leistungsbeurteilung auch das Arbeitsergebnis einem sehr gut entsprechen, also wie folgt formuliert werden:
"Herr XXXXXX erzielte stets (sehr) gute (bzw. herausragende) Verkaufserfolge und erfüllte seine Aufgaben immer zu unserer (vollsten) Zufriedenheit."
Bitte beachten Sie überdies, dass Sie für alle Beurteilungen im Arbeitszeugnis, die über ein "befriedigend" hinausgehen, darlegungs- und beweisbelastet sind.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Kraft
Rechtsanwalt