Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ersteinmal einen herzlichen Glückwunsch zur positiven Leistungsbewertung. Sie bekommen ein Zeugnis ausgestellt, dass ihnen bescheinigt hoch engagiert und sehr erfolgreich zu arbeiten, sowie alles neue schnell begreifen und umsetzen zu können.
Das Zeugnis ist eine gute Zwei mit deutlicher Tendenz zur 1. ( der gesamte erste Absatz). Leider widerspricht diese Aussage den zusammenfassenden Sätzen ("Leistungen stets in vollem Maße zufrieden waren", "stets guten Leistungen" = beides eine 2.), Würde diese Sätze leicht verändert werden in ein "stets in vollstem" Maße zufrieden und " stets sehr guten lesitungen" , wäre es eine fantastische Eins. Dies würde auch den Ausführungen im 1. Absatz voll und ganz entsprechen, wo ihre Leistung als sehr engagiert, positiv, selbständig und erfolgreich beschrieben wird.
Auch die Einschätzung ihrer Persönlichkeit ihres Auftretens und ihrer Kommunikation ist eigentlich sehr postitiv. Hier stört mich jedoch ein Satz bezw. eine Wortwahl sehr: "In ihrem Umgang mit Vorgesetzten und Kollegen verstand XY es stets, eine vertrauensvolle und offene Atmosphäre zu schaffen." Dies kann positiv gemeint sein- wovn ich bei dem restlichen Zeugnis ausgehe, es läßt aber auch eine Interpretation in die Richtung zu, dass sie sich ihren Vorgesetzten gegenüber sexuell sehr offen gegeben haben. Hierauf lässt die Wortwahl "verstand es stets" "vertrauensolle und offene Atmosphäre" schließen.
Vielleicht ist es möglich hier mit ihrem Arbeitgeber insofern zu vereinbaren, dass dieser Satz neutraler formuliert oder ganz rausgenommen wird. Eine neutralere Formulierung wäre z.B.: "Mit ihren Kollegen und Vorgesetzten pflegte sie eine sympathisch offenen und daher vertrauensvollen Umgang aufgrund einer Freundlichen, konstruktiven und sehr sachlichen Kommunikation."
Ich nehme an die Dopplung des letzten Satzes ist ein reines Versehen, dass bestimmt noch korrigierbar ist. Vielleicht kann man aufnehmen " Wir bedauern sehr, dass das studentische Arbeitsverhältnis heute auf eigenen Wunsch von XY endet." Ein Muss ist dies jedoch nicht, es rundet das Bild lediglich ab.
Alles in allem war ihr Arbeitgeber mit ihnen sehr zufrieden und ich gehe davon aus , dass der doppeldeutige Satz ein versehen ist und sich leicht im direkten Gespräch korrigieren lässt. Hierzu viel Erfolg und noch mal Glückwunsch.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwältin Doreen Prochnow
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