Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Schilderungen summarisch wie folgt beantworten möchte.
Vorausschicken möchte ich Folgendes: Der Arbeitnehmer, der eine überdurchschnittliche Beurteilung in seinem Arbeitszeugnis erstrebt, hat hierfür die Darlegungs- und Beweislast.
Wenn Sie allerdings bereits entsprechend positive Quartalsbeurteilungen haben, so dürften diese eine Indizwirkung entfalten. Schwierig wird es allerdings dann, wenn man einzelne, konkrete Formulierungen beansprucht, da der Arbeitgeber hierbei einen gewissen Ermessensspielraum hat.
Im Übrigen indizieren die gewählten Formulierungen folgende Noten:
„Herr XY bewältigt neue Aufgaben schnell und sicher“ entspricht einem „gut“.
"Er erledigt seine Aufgaben stets gewissenhaft, sorgfältig und genau“ entspricht einem „sehr gut“
„Herr XY beherrscht seinen Arbeitsbereich umfassend“ entspricht einem „gut“
„Mit seinen Leistungen sind wir sehr zufrieden“ entspricht einem „gut“
Bitte beachten Sie, dass „sehr gute“ Beurteilungen in der Regel mit Formulierungen wie „stets“, „jederzeit“, „immer“ oder „in jeder Hinsicht“ eingeläutet werden. Besonders bei dem letzten Satz sollte ein „stets“ eingefügt werden, da dies eine abschließende Leistungsbeurteilung darstellen dürfte.
Ihr Fachwissen klingt allenfalls im 2. Satz an, sollte aber darüber hinaus explizit erwähnt werden. Das Zeugnis darf nämlich keine Auslassungen enthalten, wo der Leser eine positive Hervorhebung erwarten kann.
Ein Formulierungsbeispiel hierzu: „Aufgrund seiner sehr umfassenden Fachkenntnisse fand sich Herr XY auch in neuen Situationen jederzeit sicher zurecht.“ („sehr gut“). Auch ein zusätzlicher Satz zur Beurteilung der Qualität der Arbeitsergebnisse sollte eingefügt werden.
Abschließend bitte ich zu beachten, dass diese Antwort zwar alle wesentlichen Aspekte des von Ihnen geschilderten Falles umfasst, jedoch daneben Tatsachen relevant sein könnten, die möglicherweise zu einem anderen Ergebnis führen würden. Verbindliche Auskünfte sind daher nur im Rahmen einer Mandatserteilung möglich.
Ich hoffe, Ihnen die in diesem Forum angestrebte erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Kraft
Rechtsanwalt
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