Beendigung von ALG 1 wegen zu hohem Nebeneinkommen
Dem Arbeitsamt teilte sie ihre Nebentätigkeit als Synchronsprecherin mit und schickte ihm immer ihre Verdienstbescheinigungen zu, so dass das Arbeitsamt seine Berechnungen machen konnte (Freibetrag, Abzüge, etc.). ... Das hat sie aber erst 8 Monate nach dem Vorfall vom Arbeitsamt erfahren und soll nun eine erhebliche Rückzahlung der Monate, in denen sie laut Arbeitsamt "ungerechtfertigte Leistungen bezogen hat", leisten.