Guten Abend,
der Kinderzuschlag ist seit dem 01. Januar 2005 für Familien eingeführt, die mit dem Einkommen der Eltern zwar den Bedarf der Eltern, nicht aber den Unterhalt der Kinder decken können.
Eine konkrete Berechnung, unter welchen Voraussetzungen Sie den Kinderzuschlag bekommen und warum Sie jetzt ab August 2005 Kinderzuschlag erhalten, aber unter anderen wirtschaftlichen Voraussetzungen seinerzeit keinen Zuschlag erhalten haben, läßt sich im Rahmen dieses Forums nicht vornehmen. Es bedürfte hierzu auch noch erheblich mehr Daten von Ihnen, da es auf die vollständigen wirtschaftlichen Rahmendaten ankommt. Orientierung hierzu kann Ihnen der Kinderzuschlagrechner der Bundesregierung geben, den Sie unter http://www.bmfsfj.de/Kinderzuschlagrechner/
herunterladen können.
Sie sollten, um die jetzt konkrete Berechnung des Arbeitsamtes überprüfen zu können, gegen den Bescheid Widerspruch einlegen. Dies ist entsprechend der Rechtsbehelfsbelehrung, die auf dem Bescheid abgedruckt sein wird, binnen eines Monats ab Zustellung möglich. Hierzu sollten Sie dann über einen Rechtsanwalt vor Ort Akteneinsicht beantragen, da Sie nur so an die konkrete Berechnungsgrundlage des Arbeitsamtes kommen. Der Kollege wird Sie über die Möglichkeit, für das Widerspruchsverfahren ggf. Beratungshilfe in Anspruch nehmen zu können, beraten.
Ich hoffe, ich habe Ihnen weitergeholfen. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Weiß
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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