evtl. fehlt sonst die halbe wohnung, wenn ich von der arbeit heimkome. meine freundin schläft seit einigen nächten mit dem kind auswärts, wo weiss ich nicht. sie kommt aber zwischendurch immer wieder mal in die wohnung (vorwiegend, wenn ich nicht anwesend bin). 4. muss meine freundin die kündigungsfrist von 3 monaten einhalten und könnte ich in dieser zeit oder länger (?) ... die kaution haben wir je zur hälfte hinterlegt. 7. wenn meine freundin in deutschland oder im ausland eine neue wohnung anmietet und von mir nach verbindlicher klärung der vaterschaft auch betreuungsunterhalt bis zum 3. lebensjahr des kindes einfordert: wie beeinflusst dies das bestehende mietverhältnis bzw. die möglichkeit, ihren teil der miete gegen den dann von mir geschuldeten betreuungsunterhalt aufzurechnen? bzgl. höhe des betreuungsunterhalts und überweisung ins ausland werde ich eine separate anfrage stellen. ich sollte wohl besser "ex-freundin" schreiben... besten dank!