Es gibt immer den Satz der Störung des öffentlichen Friedens der offenbar trotzdem dem GG noch nicht genügt, da es nach wie vor viele Urteile gibt die gewissermaßen Rassenhass begrenzt schützt, jedenfalls scheint es so. Meine Hauptfrage ist nun, inwieweit eine Aussage, z.b wenn man sagen würde " Ausländer raus wegen..." ( was ich natürlich nicht denke aber mal als Beispiel erwähne um meine Frage zu verdeutlichen) für eine strafrechtliche Relevanz hat, wenn man so was nicht in der Öffentlichkeit sagt, sondern beispielsweise nur privat also unter vier Augen? ... Hier mal folgende Urteile zur Verdeutluchung, die sie aber nicht alle lesen müssen, es gilt nur der Klarhrit und als groben Überblick : "Nachfolgend mal vom Verfassungsgericht erlaubte ausländerfeindliche Passagen, die hinter dem Grundsatz der Meinungsfreiheit zurückstehen müssen und daher legal sind "..Nachdem endlich zahlreiche Betroffene Rechtsmittel bis zur letzten Instanz eingelegt haben, sind die ausländerkritischen Äußerungen eines der wenigen Rechtsgebiete, in denen höchste Gerichte in der letzten Zeit Urteile gefällt haben, in denen die strengen Entscheidungen der unteren Instanzen insbesondere zu § 130 StGB (Volksverhetzung) als rechtswidrige Einschränkungen der Meinungsfreiheit aufgehoben wurden.