Verjährungsfrist für Zuzahlung zur Krankenhausbehandlung
vom 11.2.2005
15 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Arnd-Martin Alpers / Bielefeld
Ich habe darauf erwidert, dass diese Forderung verjährt sei nach <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/194f.html" target="_blank" class="djo_link">§§ 194ff BGB</a>. Die Kasse schrieb mir nun, dass eine Verjährung erst nach 4 Jahren eintritt, da es sich um eine zu Unrecht erbrachte Leistung ohne Erlass eines Verwaltungsaktes handelte, und verweist auf §50 Abs. 2 Sozialgesetzbuch X bzw § 45 Sozialgesetzbuch I.