Verjährung Rechnung, Restbetrag plötzlich angebliche Schenkung
06.10.2015 21:21
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***,00 € |
Beantwortet von
Rechtsanwalt Lars Liedtke
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Familie und ich waren jahrelang mit einem Anwalt eng befreundet. Er wollte für sein Mandate mir gegenüber in den ersten Jahren gar keine Entlohnung und in den letzten Jahren jegendlich die Fahrtkosten erstattet haben. Ich muss dazu sagen, dass es sich um verschiedene Verfahren gehandelt hat. Jede gestellte Fahrtkostenrechnung wurde von mir oder meinen Eltern umgehend in bar oder per Überweisung gezahlt. Nun stellt plötzlich der Anwalt für die Jahre vor der mündlichen Vereinbarung der Übernahme der Fahrtkosten (also vor 2010) mir Fahrtkosten in Rechnung. Er möchte nun alle Termine von mir aus den Jahren vor 2010 aufgelistet haben, wann er sich mit mir getroffen hat. Diese Termine habe ich nicht mehr vorliegen, da ich die alten Kalender entsorgt habe, was zu großer Wut bei ihm führte. Er drohte mir an, dass wenn er die Termine raussuchen müsste, er mir für jede Stunde hierfür 32 € berechnen würde. Außerdem rief er in den Raum, mir nun auch jegliche erbrachte Leistung wie Schriftsätze, etc. für all die Jahre in Rechnung zu stellen. Laut seiner Aussage kalkuliere er hier mit einem Gesamtbetrag von ca. 12.000 €.
Die plötzlichen Geldforderungen und Reaktionen führten nun zu Meinungsverschiedenheiten zwischen ihm und mir.
Der Anwalt nimmt dies nun zum Anlass meiner Mutter massiv Druck zu machen. Im Jahr 2011 stellte er eine Rechnung über 2.800 € und nahm 1.300 € in bar als Zahlung des kompletten Betrages, was er auch so quittierte. Meine Mutter hat ihn darum weder gebeten, noch sonstiges. Er sagte damals einfach zu ihr „Gib mir 1.300 € und wie sind quitt!" Daran konnte sich der Anwalt wohl erst nicht mehr erinnern und drohte jetzt aktuell meiner Mutter mit Mahnbescheid. Er erhob über 100 € Bearbeitungsgebühr plus Verzugszinsen aus heiterem Himmel. Die Rechnung bzw. der Restbetrag wurde nie angemahnt und wir haben jede danach gestellte Rechnung für Fahrtkosten stets bezahlt.
Aufgrund der Androhung eines Mahnbescheids habe ich bei ihm angerufen und versucht die Sache zu klären, ohne Erfolg. Ich kam nicht einmal richtig zu Wort.
Bitte beachten Sie folgendes bei der Rechnung:
1) Es handelt sich hierbei um Fahrtkosten aus einem Mandat für mich. Die Rechnung wurde aber auf meine Mutter ihren Namen ausgestellt. Sie hat den Anwalt aber nicht beauftragt, sondern ich.
und
2) Hatte der Anwalt von sich aus nur 1.300 € haben wollen und quittiert, dass die Rechnung damit komplett abgegolten sei.
Ich schickte also eine Kopie der besagten Rechnung mit seiner Quittierung ihm zu, da er diese wohl nicht mehr vorliegen hatte, um die Sache zu klären.
Nun ändert der Anwalt seine Taktik und behauptet, dass es sich damals um eine Schenkung gehandelt habe, da meine Mutter angeblich arglistig vorgetäuscht hätte, in Geldnot wegen des Todes meines Vaters zu sein. Dies ist eine dreiste Lüge. Mein Vater ist nicht überraschend verstorben und meine Eltern haben schon eh und je für ihre Beerdigungen und alle dadurch entstehenden Kosten vorgesorgt. Dies könnten wir selbstverständlich beweisen. Meine Mutter ist eine überkorrekte Frau und es bricht ihr das Herz, dass so eine Behauptung gegen sie steht. Sie würde ein solches Verhalten niemals an den Tag legen und hätte den Rechnungsbetrag im vollen Umfang damals ohne Probleme bezahlt, wenn der Anwalt nicht gesagt hätte, dass er nur 1.300 € anstatt 2.800 € haben wolle.
Der Anwalt beruft sich nun auf die § ab 530 -
532 Abs. 1 BGB und sagt, dass er wegen groben Undank seine damalige "Schenkung" mit allen rechtlich Mitteln widerruft (10 Jahres Frist). Außerdem beruft er sich auf
§ 119 BGB fechtet damit seine Erklärung / Quittierung wegen eines erheblichen Irrtums an.
Darf der Anwalt eine verjährte Rechnung (Rechnungsdatum Dez. 2011), die als abgegolten quittiert wurde, nun als Schenkung deklarieren und von meiner Mutter, die nicht die Auftragsgeberin war, den Restbetrag fordern?
Darf der Anwalt mir heute Rechnungen für Leistungen jeglicher Art (Fahrtkosten, Schriftsätze, etc. ) für die Jahre vor 2012 stellen und bin ich dazu verpflichtet in irgendeiner Art und Weise ihm Daten der Treffen zukommen zu lassen, sofern sich welche rekonstruieren ließen? (Verjährung, Beweispflicht?)
Muss ich für die dafür bezahlen, wenn der Anwalt die stattgefundenen Termine raussucht, also für seinen zeitlich entstandenen Aufwand?
Vielen Dank für Ihre Antwort