Umzug mit Kind aus erster Ehe ins Ausland
beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin, sehr geehrter Herr Rechtsanwalt, folgende Situation möchte ich Ihnen kurz schildern, an die ich zwei Fragen anschließe: Ich möchte zusammen mit meiner Frau und unseren Kindern ins grenznahe Frankreich ziehen, d.h. ich werde den Wohnsitz in Deutschland abmelden. ... Für diese hat sie das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht, das Sorgerecht ist gemeinsam. ... Die Entfernung zu ihrem leiblichen Vater wird zukünftig geringer sein.