Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Ganztagsbetreuung in den Schulferien

7. Mai 2015 23:38 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Familienrecht


Beantwortet von

Notarin und Rechtsanwältin Anja Holzapfel

Zusammenfassung

Über Angelegenheiten des täglichen Lebens darf auch bei gemeinsamer elterliche Sorge der betreuende Elternteil allein entscheiden.

Hallo Zusammen,
Meine Lebenspartnerin und Ihr Ex-Mann besitzen das gemeinsame Sorgerecht für Ihren 9jährigen Sohn. Dieser geht in die 3.Klasse einer Grundschule bei der er bis jetzt 2x die Woche eine Nachmittagsbetreuung in Anspruch nimmt. Dies ist zusammen mit dem Ex-Mann meiner Lebenspartnerin so vereinbart.

Meine Lebenspartnerin hat 2 schwere Augen-OP's hinter sich und wird derzeit finanziell über die Rentenversicherung unterstützt. Durch die Op's war es Ihr auch bis heute nicht möglich sich wieder im Berufsleben zu integrieren. Über die Rentenversicherung hat Sie nun die Möglichkeit eine Weiterbildung wahrzunehmen die den Einstieg in das Berufsleben erleichtern soll. Diese Weiterbildungsmaßnahme geht 9 Monate und ist Vollzeit.

Hier stellen sich nun zwei Probleme für Sie:
- Wohin mit dem Kind nach der Schule im normalen Alltag(ab 16.00Uhr ist Sie wieder verfügbar)?
- Wohin mit dem Kind in den Schulferien? In dieser Zeit gibt es bei der Weiterbildungsmaßnahme kein Sonderurlaub.

Lösungsansatz meiner Partnerin sah so aus:

- Unter der Woche könnte der Sohn jeden Mittag die Betreuung durch die Schule in Anspruch nehmen und würde von meiner Partnerin dann um 16.00Uhr abgeholt.
- In den Schulferien gäbe es eine Betreuung durch eine Erzieherin. Die Erzieherin ist beiden Elternteilen sehr gut bekannt.

-> Der Ex-Mann hat nun den Lösungsansatz seiner Ex-Frau mit den Worten"das war so nicht ausgemacht, dem stimme ich nicht zu" abgelehnt. Er machte auch kein Alternativvorschlag um diese Situation für alle Beteiligten zufriedenstellend zu lösen.

Frage: Wie sieht hier die Rechtslage aus? Kann der Ex-Mann das einfach so oder gehört das zu den Aufgaben der Person bei dem das Kind lebt...um Ihren Alltag bewältigen zu können?

Sehr geehrter Fragesteller,



Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:


Nach Ihrer Schilderung dürfte es sich - auch wenn die Grenzziehung im Einzelnen nie ganz eindeutig ist und einer gewissen Wertung unterliegt - um Angelegenheiten des täglichen Lebens handeln, die der Elternteil, bei dem das Kind lebt, alleine entscheiden darf. Hierzu gehört nach der Rechtsprechung sowohl die organisatorische Gestaltung des Alltags (und die Betreuungssituation des Kindes nach der Schule fällt in diese Kategorie) als auch die Freizeitgestaltung des Kindes.

Wenn Ihre Partnerin diese Betreuungslösung für sinnvoll erachtet, sollte sie entsprechend verfahren und abwarten, ob der Vater des Kindes hiergegen vorgeht. Sollte dies der Fall sein, kann sie immer noch entscheiden, ob sie im Hinblick auf die dann auftretenden Schwierigkeiten einen Antrag auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge auf sich stellt.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.



Mit freundlichen Grüßen

Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-
-Fachanwältin für Familienrecht-

FRAGESTELLER 1. Oktober 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Dr. Ahmadi antwortet zeitnah und sehr ausführlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Frage um 21:36 Uhr gestellt, um 22:00 ausführliche Antwort erhalten, eine Rückfrage war nicht erforderlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Die Antwort war kompetent und ging gut auf meine Frage ein. Ich war zufrieden. ...
FRAGESTELLER