Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Rechte und Pflichten getrennt Lebender Vater

14. August 2022 20:45 |
Preis: 51,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Ich lebe seit 11 Jahren getrennt und bin geschieden. Aus dieser Ehe habe ich einen Sohn (12 Jahre alt), der 14 Tägig bei mir ist und in ausgewählten Ferien.
Seit etwa 6 Monaten beobachte ich sehr ungünstiges Verhalten meiner Lebensgefährtin, seiner halbschwester und mir gegenüber. Meine Lebensgefährtin ist anprobierte Therapeutin (VT für Kinder und Jugendliche) und hat bei meinem Sohn ein ADHS (vor einigen Jahren auf Wunsch der Mutter) diagnostiziert. Meine Exfrau hat sich nun vor kurzem von ihrem Lebensgefährten getrennt. Aufgrund meiner Beobachtungen, dem ADHS und meiner Annahme, dass er erneut eine Trennung erlebt habe ich den Wunsch nach einer Therapie bzw. Diagnostik für meinen Sohn. Dies word von meiner Exfrau abgelehnt. Daraufhin habe ich um ein Gespräch mit dem zuständigen Jugendamt gebeten, das auch statt fand. Die beidem Damen haben meiner Exfrau zugestimmt und sehen keinen Bedarf einer Therapie bzw. Diagnostik (beide sind Dipl. Sozial Pädagogen). Sie haben uns empfohlen, dass unser Sohn zu einer Gruppe für Trennungskinder geht und die Eltern an einem entsprechenden Elterntraining (getrennt) teilnehmen. Meine Exfrau ist bei einem Träger mit solch einem Angebot angestellt. Sie hat mir gesagt, dass es keine Trennungsgruppe geben wird und das unser Sohn mit 12 Jahre zu alt sei. Einzelgespräche würde eine Kollegin von ihr mit unserem Sohn machen. Sie hat ihn gefragt ob er dort hingehen möchte, was er verneint hat. Meine Exfrau word auch nicht an einem Elterntraining teilnehmen, da sie dies bei Arbeitskollegen machen müsste (dies war Ihre Aussage). Ich war bei der Familienberatung an meinem Wohnort und habe mir dort noch Ratschläge geholt und mich zu dem Elterntraining angemeldet. Die Ansprechpartnerin dort würde ebenfalls Einzelgespräche anbieten. Allerdings benötigt sie die schriftliche Einverständnis Erklärung meiner Exfrau. Ich habe meine Ex darum gebeten, allerdings lehnt sie dies ebenfalls ab, da sie das als Ihre Aufgabe ansieht und mein Sohn ja bereits gesagt hat er möchte dort nicht hingehen.
Ich halte das allerdings aus folgenden Punkten für wichtig und Sinnvoll:
1. Er hat seine Probleme und Konflikte hier bei mir
2. Bei meiner Exfrau findet keine Beratung für Ihn statt
3. Halte ich es für Sinnvoll, das er das Angebot kennen lernt. Sollte er auch in 2-3 Jahren Hilfe brauchen, kennt er das bereits
4. Ziel von dem ersten Kennen lernen (insofern er keinen Auftrag äußert) ist es aus Sicht des Trägers, daß er das Angebot und die Ansprechpartnerin kennen lernt
5. Kann ich dann in Konflikten ihn daran erinnern.

Meine Frage ist, ob es mein Recht ist solch ein niederschwelliges Angebot für meinen Sohn zu bekommen, da es bei meiner Exfrau am Wohnort nicht stattfindet.

14. August 2022 | 21:13

Antwort

von


(742)
Saalestraße 20
63667 Nidda
Tel: 06043 801 59 60
Web: https://ra-krueckemeyer.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,

Ich beantworte Ihre Frage auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben.

Die Teilnahme an einer Therapie gilt als ärztliche Maßnahme. Wenn die Eltern getrennt leben und das gemeinsame Sorgerecht haben, müssen beide Eltern einer solchen Maßnahme zustimmen. Verweigert ein Elternteil die Zustimmung, so kann der andere (also Sie) bei Gericht die Übertragung der elterlichen Sorge in Gesundheitsfragen hilfsweise zu der entsprechenden Maßnahme beantragen.

Nach Ihrer Schilderung mag die Maßnahme sinnvoll sein. Es ist allerdings nicht unbedingt erforderlich. Ihre Chancen, hier die alleinige Entscheidungsbefugnis zu bekommen (insbesondere wenn das Kind die Behandlung ablehnt), halte ich für eher gering.

Sollten Rückfragen bestehen, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

Krueckemeyer
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

(742)

Saalestraße 20
63667 Nidda
Tel: 06043 801 59 60
Web: https://ra-krueckemeyer.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Familienrecht, Erbrecht, Reiserecht, Miet- und Pachtrecht, Vertragsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Dr. Ahmadi antwortet zeitnah und sehr ausführlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Frage um 21:36 Uhr gestellt, um 22:00 ausführliche Antwort erhalten, eine Rückfrage war nicht erforderlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Die Antwort war kompetent und ging gut auf meine Frage ein. Ich war zufrieden. ...
FRAGESTELLER