Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Abgedeckt sind alle Kosten, die regelmäßig anfallen. Beispiele: Essen, Trinken, Kleidung, Wohnung, Schulhefte, neue Tintenpatrone für den Füller. Schulausflüge sind ein Grenzfall. Wenn jeden Monat ein Wandertag veranstaltet wird, ist der wegen der Regelmäßigkeit mit abgedeckt. Die Klassenfahrt, die nur einmal im Jahr oder seltener stattfindet, ist Mehrbedarf.
Die Hortkosten sind Mehrbedarf, wenn sie hauptsächlich der Erziehung des Kindes dienen. BGH FamRZ 08,1152. Wenn der Hort dagegen die Aufgabe hat, Ihnen eine Berufstätigkeit zu ermöglichen, sind es berufsbedingte Aufwendungen, an denen sich der Vater nicht beteiligen muss.
Bei den Kosten für den Umgang kommt es darauf an, wer die verursacht hat. Wenn ein Elternteil in eine andere Stadt zieht und dadurch die Transportkosten steigen, muss derjenige die höheren Kosten bezahlen, der sie durch seinen Umzug verursacht hat.
Medizinische Behandlungen, gehören zum Sonderbedarf soweit sie nicht von der Krankenkasse bezahlt werden. Dazu gehört die Zahnspanne.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Bernhard Müller
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Rechtsanwalt Bernhard Müller
Sehr geehrter RA. Bernhard Müller,
als unsere Tochter noch bei meinem Mann lebte und ich die weitere Strecke fahren musste,
hat die Anwältin meines Mannes auf die Frage von mir ( bei Gericht ) geantwortet, dass ich
als Umgangsberechtigte das Kind zu holen und zu bringen habe.
Also könnte ich doch jetzt auch verlangen, dass mein Mann das Kind holt und bringt.
Es gibt ja gute Gründe das man sich trennt und für unsere Tochter ist durch den Umzug die Nähe zu den Großeltern zum Beispiel um 250 km verkürzt.
Jetzt meine Nachfrage auf Ihre Antwort: Müsste mein Mann unser Kind holen und bringen?
Aufgrund der Entfernung verbringt dann mein Mann die Zeit mit unserer Tochter hier Vorort und es fallen somit die langen Fahrten für unsere Tochter weg.
MfG
Wenn Sie mit dem Kind umgezogen sind und dadurch die Entfernung zum Vater um 250 km größer geworden ist, müssen Sie auch die Mehrkosten für diese 250 km bezahlen.
Nicht jeder Grund für eine Trennung ist auch ein Grund in eine andere Stadt zu ziehen. Oft wird nur eine andere Wohnung in der gleichen Stadt bezogen.