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Namensänderung von einem Kind

11. März 2024 10:40 |
Preis: 51,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von

Ich habe mit meinem Ex-Partner drei gemeinsame Kinder, 13, 10 und 6 Jahre. Leider habe ich damals zugelassen, dass sie seinen Nachnamen erhalten. Seit der Trennung vor mehreren Jahren gibt es kaum Kontakt, manchmal meldet er sich ein ganzes Jahr nicht. Der derzeit letzte Kontakt war im Dezember 2023. Die Kinder äußerten nun selbst den Wunsch, dass sie lieber meinen Namen hätten, weil ihr Vater eh nie da ist und sie lieber zu mir gehören möchten, als zu ihm. Besteht irgendeine Möglichkeit, dass sie meinen Namen bekommen? Auch wenn er nie da ist, würde er vermutlich nicht zustimmen, nur um uns zu "ärgern", da es sehr böse zu Ende ging (mehrere Polizeieinsätze um ihn der Wohnung zu verweisen). Ich habe das alleinige Sorgerecht und er zahlt auch keinen Unterhalt, ich bekomme Unterhaltsvorschussgeld.

11. März 2024 | 12:12

Antwort

von


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Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Yvonne-Mueller-__l108560.html
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Sehr geehrte Fragestellerin,

gerne darf ich Ihre Frage wie folgt beantworten:

Es kommt hier lediglich eine Änderung des Namens nach § 3 Namensänderungsgesetz in Betracht.

Nach dieser Norm darf ein Familienname nur geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt. Ein wichtiger Grund wäre hier die Gefährdung des Kindeswohls.

Nach Ihren Schilderungen gehe ich aktuell davon aus, dass Ihre Gründe nicht ausreichen werden, um eine Namensänderung vorzunehmen. Der fehlende Kontakt und die fehlenden Unterhaltszahlungen stellen keine Gefährdung des Kindeswohls dar. Auch wenn ich Ihre Situation gut verstehe, befürchte ich, dass eine Namensänderung hier sehr schwer durchzusetzen sein wird.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort dennoch weiterhelfen, und verbleibe


Mit freundlichen Grüßen,
Rechtsanwältin Müller


ANTWORT VON

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