Kaufrücktritt Ebay
vom 14.3.2005
60 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
habe am 2.3. einen flügel bei ebay ersteigert, wert 3900 euro. ausschreibung lautete akustische anlage kpl. erneuert, stimmwirbel, saitenbezug, resonanzboden kpl. u. professionell erneuert. garantie 5 jahre. optisch neuwertiger zustand. verkäufer gebeten am 6.3. den f. zu besichtigen. verkäufer abgelehnt, da im ausland. neuer termin am 13.3. durch autoris. person den flügel bei verkäufer besichtigt. flügel hat keinen neuen resonanzboden, die saiten sind nur im diskant neu, im bassbereich alt, nur geputzt, haben teilweise noch rost der lack ist spröde und weist risse auf die garantie sollte fünf jahre sein (verkäufer hat diesen flügel vorher bei einem pianohaus ersteigert) kann nicht gegeben werden, das pianohaus gibt garantie nur an den 1. käufer habe nun schriftlich die mängel dem verkäufer mitgeteilt, bin vom kauf zurückgetreten. ---- unter ebay habe ich meine adresse angegeben, kunde seit 2001, habe auch ein gewerbe für musikschule und pianogeschäft ange- meldet. der flügel war für die musikschule - chorraum bestimmt. denke aber, das ist unerheblich, da käufer ist immer die person, die in ebay eingetragen ist. können nun ansprüche seitens des verkäufers auf mich zukommen? die besichtigung des flügels war 350 km entfernt, das sind 700 km und die zeit. verkäufer meinte in einer kurzen mail, dass er eine abfrage beim gewerbeamt meiner stadt mache, zw. pianogeschäft. weiss nicht worauf er hinauswill. besten dank für die geduld des lesens und für eine rückantwort. mfg