Daraufhin erhielt ich (2016) ein „Bescheid" mit Zahlungsaufforderung und ich wurde zu täglichen Zwangs-Standgebühren (rückwirkend ab Tag der Abschleppmaßnahme) + Abschleppkosten, worauf ich mich NICHT einließ, zumal man mich bewußt nicht informieren wollte, nämlich damit ich erst möglichst lange selbst recherchiere und jeden Tag Kosten auflaufen, bis es unwirtschaftlich wird das KFZ zurückzufordern. ... Verzicht wurde nie erklärt, vielmehr, daß meine Forderung UNVERJÄHRBAR ist und sich ab 2016 verzinst. ... usw Man klaut und verschrottet ja nicht „einfach nur so zum Spaß" wegen ein paar 100 Euro, sondern hat hohe Profitaussichten durch Raub & Verwertung, weil viele auf Rückholung verzichten oder es finanziell nicht können oder wie ich auch nicht wußte wie…. 2022 habe ich erneut außergerichtliche Forderung per Email gestartet, aber man schweigt. 3.8.2024 habe ich vom Recht des Auskunfts- / Herausgabeanspruchs zum Verbleib bzw. zu Verwertungnachweisen formell korrekt Gebrauch gemacht. 3.9.2024 Fristende, so daß ich dann vor Gericht ziehen könnte.