Schadenersatz wg. PC-Zubehörteil
23.11.2008 13:00 |
Preis: ***,00 € |
Kaufrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Trettin
Schadenersatz ~Mangelfolgeschaden
aus Kaufvertrag
Guten Tag!
Kurzfassung: Der Kauf eines -sehr preiswerten- PC-Zubehörteils verursachte einen Schaden in Höhe von € 441,04.
Es handelt sich um ein Festplattengehäuses von einem gewerblichen ebay-Händler. Der Anschluss verursachte Schäden an Laptop und Festplatte.
Festplatte: Elektronikschaden. Laptop: wahrscheinlich IDE-Schnittstelle defekt. Es lassen sich keine Festplatten mehr anschliessen.
Diese Schäden möchte ich ersetzt bekommen. Der Verkäufer sendet nach Reklamation ein Ersatzgerät und erstattet später den Kaufpreis. Antworten auf meine Forderungen erfolgen nicht, ebenso wird das an den Verkäufer eingesandte Gerät nicht an mich zurückgeschickt ("Beweisstück" weg!). Verkäuferaussage: Mangel nicht feststellbar.
Ich suche Rat über die weitere Vorgehensweise. Führt der Gang vor Gericht sicher zum Erfolg?
Evt. Mahnbescheid verschicken. Ggf. benötige ich ein Schreiben eines Anwalts und Vertretung
vor Gericht (Firmensitz: 415xx Raum Düsseldorf).
Danke im Voraus!
Ablauf/Korrespondenz im einzelnen:
-17.7.08: Kauf über ebay.de: 2,5" USB 1.1/2.0
Festplattengehäuse aus Aluminium (ebay-Transaktionsnummer: ...) verkauft von ...(ist eine Einzelunternehmung).
-Betrag überwiesen 18.7.08: € 8,32 inkl. Versandkosten
-Ware erhalten
-Festplattengehäuse angeschlossen. Folge: 2 Festplatten defekt - Elektronikschaden, Laptop-IDE-Schnittstelle defekt
-Erfolglose Versuche den Verkäufer telefonisch zu kontaktieren
-Mail an Verkäufer: "*Hallo ...,*
der Anschluss des Festplattengehäuses ergab einen Schaden:
Die Elektronik meiner Platte ist nun defekt. Daten lassen sich
nicht mehr ansprechen/aufrufen. Selbiges gilt evt. für eine 2.
Platte,
die ich versuchsweise montierte, als nach dem Anschluss kein
USB-Laufwerk erschien. Zuletzt erschien etwas Rauch (ich meine
zwischen Festplatte und dem Adapter), woraufhin
ich sofort die Verbindung löste. Was noch geprüft werden muß,
ist ob die IDE-Schnittstelle meines Notebooks defekt ist.
Ich bitte um eine möglichst kurzfristige Anwort.
Mit freundlichen Grüßen..."
-Antwort Verkäufer 30.7.08:"Hallo,
senden sie bitte das Gehäuse mit einer kurzen Fehlerbeschreibung ein,
wir werden es überprüfen.
MFG..."
-Ware von mir retourniert an Verkäufer
-Verkäufer sendet Ersatz/Tauschgerät (ist noch in meinem Besitz)
-Meine Antwort per Mail 19.8.08: "Hallo,
der Ersatz des eingesandten Artikels interessiert mich nur mäßig.
Wie beschrieben, verursachte das Produkt einen beträchtlichen
Schaden, den ich gerne ersetzt haben möchte. Die gesetzlichen
Bestimmungen dürften Ihnen bekannt sein.
Mein Notebook ist nicht mehr zu benutzen. 2 Festplatten defekt,
zudem Datenverlust.
Ich bitte um eine umgehende Antwort.
Mit freundlichen Grüßen..."
-Weitere Mail von mir 23.8.08: "Hallo,
zu meiner Mail vom 19.8. habe ich keine Lesebestätigung erhalten.
Ich setze Ihnen hiermit eine Frist zum 29.8. für eine Antwort.
Sollten Sie den Schaden nicht übernehmen wollen, senden Sie mir
bitte das defekte Gehäuse zurück.
Ich hoffe, wir können uns ohne Einschaltung dritter einigen.
Mit freundlichen Grüßen..."
-Keine Reaktion seitens des Verkäufers
-29.8.08:Mit ebay telefoniert, und über ebay versucht die "Unstimmigkeit" zu regeln
Die Mails werden nun über ebay weitergeleitet:
-Meine Mail: "ich bitte nochmals um eine Beantwortung meiner mails vom 19. und 23. August. Mit dem Ersatz des fehlerhaften Artikels ist es nicht getan, da der Anschluss des Festplattenghäuses einen erheblichen Schaden verursachte. Laptop defekt, ebenso 2 Festplatten und Datenverlust. Wenn Sie die Übernahme des Schadens ablehnen, teilen Sie mir dies bitte mit und schicken ebenfalls das defekte Gehäuse an mich zurück. Tel. 01....."
-Antworten Verkäufer ebenfalls über das ebay-Portal: "Gutschrift erfolgt, einen derartigen Defekt konnte am Gehäuse nicht festgestellt werden."
"Rückerstattung veranlasst"
Meine Antwort: "Sehr kundenunfreundliches Verhalten.
Ich bitte nun wiederholt um Zusendung MEINES bezahlten Gehäuses
, da nun ein Gutachten eingeholt werden muß.
Weitere Schritte dann leider gerichtlich."
-31.8.08: Unstimmigkeit bei ebay abgeschlossen/beigelegt und Sicherheitsteam informiert
-2.9.08: Gutschrift von Verkäufer auf meinem Konto eingegangen
-Einschreiben/Rückschein von mir am 13.9.08 verschickt Text s. unten: Vom Verkäufer nicht abgeholt
-Einschreiben/Einwurf 5.10.08:
Text: "Zahlungsaufforderung zum 20.10.2008; ebay-Transaktion: 2,5" USB 1.1/2.0
Festplattengehäuse aus Aluminium (Nr. ...) verkauft von ... am 17. Jul. 2008;
Nicht abgeholtes Einschreiben/Rückschein vom 13.09.2008
Sehr geehrter Herr...,
wie Ihnen bereits per e-mail und auf ebay.de mitgeteilt,
entstand durch das von Ihnen vertriebene Produkt ein erheblicher Sachschaden.
Für derartige Schäden sind Sie haftbar.
Ich bitte nun letztmalig um Zusendung des von mir beanstandeten USB-Gehäuses.
Es handelt sich um mein Eigentum, welches Ihnen zur Überprüfung zugesandt wurde.
Eine Wandlung war, wie Ihnen mitgeteilt, nicht beabsichtigt.
Ich fordere Sie hiermit auf, Schadensersatz für Mangelfolgeschäden bis zum 20.10.2008
zu leisten.
-Notebook Acer Aspire 1300: € 170.- (geschätzter Wert nach ebay-Verkäufen)
-Notebook-Festplatte 80 GB Samsung MP0804H: € 74,99 zzgl. € 6,50 Versand
-Datenrettung von Festplatten mit Elektronikschaden über 20 bis 200GB Größe 135,00 EUR
+ 35€ Speichermedien + 2 x 6,50€ Versand
-Porto € 6,55
Summe: € 441,04
Meine Bankverbindung: ... Bank, Kto: ..., Blz: ...
Nach Ablauf dieser Frist kommen weitere Kosten auf Sie zu.
Mit freundlichen Grüßen..."