Folgende Klausel hierzu steht im Kaufvertrag: "Das Baugrundstueck ist voll erschlossen und besitzt demnach nach Versicherung des Verkaeufers Anbindung an Strasse und Erstanschluss an Kanal, Wasser, Gas und Strom. Saemtliche hierauf entfallenden Beitraege, Abgaben und Kosten traegt unabhaengig von ihrer Faelligkeit der Verkaeufer, soweit sie nicht erst durch die Bebauung durch den Kaeufer ausgeloest werden. ... Der Kaeufer hat mit der Bebauung des Grundstueckes begonnen und ist aufgefordert worden, einen Baukostenzuschuss Wasser zu bezahlen.