Sehr geehrte Fragestellerin,
gerne beantworte ich Ihre Frage.
Man muss unterscheiden zwischen der Rechtslage gegenüber der DHL und dem Käufer. Bei DHL kommt es darauf an, ob das Paket versichert war und wenn ja, in welcher Höhe. Wenn das Paket nur bis 500 € versichert war, können Sie hier gegenüber DHL nichts machen. Man kann aber über Schadensersatzansprüche gegen die DHL nachdenken, dies hat nichts mit der Versicherung zu tun.
Beim Kaufvertrag kommt es darauf an, ob Sie als Händler, also gewerblich, oder auch als Privatperson verkauft haben, wobei ich davon ausgehe, dass der Käufer ein Verbraucher ist.
Das Risiko beim Versendungskauf trägt nach § 447 BGB
der Käufer, soweit nichts anderes vereinabrt ist. Der Verkäufer erfüllt seine Pflicht mit Übergabe der Kaufsache an die Post. Das muss natürlich bewiesen werden.
Die Gefahr des Untergangs, also wie hier des Verlustes, trägt dann der Käufer. Der Käufer hat aber Anspruch auf Abtretung der Rechte gegen den Transportunternehmer. Sie hätten also, wenn Sie als Privatperson verkauft haben, weiter Anspruch auf den Kaufpreis und müssten diesen nicht zurückzahlen. Den Schadensersatzanspruch gegen DHL, der ja unabhängig von einer Versicherung besteht, müsste dann pay pal geltend machen. Das Problem läge dann also bei pay pal.
Anders ist es, wenn Sie Händler sind, dann haben Sie keinen Anspruch gegen den Käufer, sondern müssen sich an die DHL wenden.
Diese Antwort ist vom 15.01.2011 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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danke für Die schnelle Antwort,
ich bin als Privatperson bei ebay gemeldet, wie ich das hier sehe muss ich also nicht Zahlen, habe auch einen Sendungsbeleg vorliegen der beweisst das ich das Paket losgeschickt habe.
muss ich mich also mit Pay Pal in Verbindung setzten ?
MfG
Sehr geehrte Fragestellerin,
gerne komme ich auf die Nachfrage zurück. Unterstellt man das Sie Privatperson sind, dann müssten Sie sich mit pay pal in Vebindung setzen. Sie sollten auf die Rechtslage hinweisen und pay pal anbieten, die Ansprüche gegen DHL abzutreten.
Beachten Sie aber, dass sich die Unternehmereigenschaft auch aus der Bezeichung "powerseller" ergeben kann. Wenn Sie also in großem Umfang bei ebay handeln, kann man Sie evtl. nicht mehr als Verbraucher bewerten.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt