Ich habe eine ganz einfache Fragestellung: Mir ist leider unklar, welche Kündigungsfrist gilt: Gegeben sei ein AT-Arbeitnehmer (außertariflich), Branche Lebensmitteleinzelhandel, Bundesland Niedersachsen, der Arbeitgeber ist tarifgebunden (verdi). Einstellung des AN erfolgte mit Wirkung 1.2.2021, Betriebszugehörigkeit beim Vorgängerunternehmens seit 1.7.2002 wird im Arbeitsvertrag anerkannt. Zum Thema Kündigungsfristen finden sich folgende Passagen im Arbeitsvertrag: ((Zitat)) 1.1 Tarifgeltung Auf das Anstellungsverhältnis finden, unabhängig von der Tarifbindung des Mitarbeiters, die am Ort der Tätigkeit des Mitarbeiters jeweils einschlägigen Tarifverträge in ihrer jeweils aktuell gültigen Fassung Anwendung.