Sehr geehrter Fragensteller,
Leider haben Sie in der Probezeit eine 2 Wochenfrist vereinbar. Auch danach wäre eine 3 Monatsfrist zu beachten ( diese können Sie jetzt nicht mehr einhalten: Dezember und Januar sind nur 2 Monate ! ).
Zudem sollten Sie bedenken, dass ein Arbeitgeber durchaus auch aus Verärgerung seinerseits mit der 2 Wochenfrist kündigen dürfte, sobald er ihre Kündigung innerhalb der Probezeit erhält. Rachsüchtige Charaktere tun dies durchaus manchmal.
Entweder Sie suchen das offene Gespräch ( Risiko der umgehenden Kündigung ) inkl. Abschluss eines Aufhebungsvertrages zum 31.1.18 unter Ausschluss der vorherigen Kündigung oder Sie kündigen am 30.12. mit 2 Wochenfrist ( der 31 ste ist ein Sonntag, an dem die Kündigung nicht zugehen kann ).
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Saeger
- RA -