Die Wohnung wurde vor 4 J vom Vermieter erworben, seither erfolgte keine Mieterhöhung. 3 Monate vor dem Verkauf wurde die Miete in einem formlosen Brief vom Vorbesitzer geändert („Änderung des Mietvertrages“, betrifft nur die Miethöhe; der Originalmietvertrag ist formularhaft und bis auf die Miethöhe weiter gültig) und von uns so akzeptiert : „Wohnungsmiete x €, Stellplatzmiete y €, Verwaltungskosten z €, somit ergibt sich eine neue Netto-Kaltmiete in Höhe von insgesamt x+y+z € zzgl. der Betriebskostenvorauszahlung.“ Unsere Miete liegt einen Euro unter der höchsten ortsüblichen Vergleichsmiete (gemäß aktuellstem Mietspiegel unserer Stadt), wenn man von einer Kaltmiete x+y+z ausgeht, wie in der Vertragsänderung angegeben. ... Zusätzlich ist ein § Schönheitsreparaturen bei Auszug enthalten („Endet das Mietverhältnis, so ist der Mieter verpflichtet, die Kosten für die Schönheitsreparaturen aufgrund eines Kostenvoranschlags eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäftes an den Vermieter nach folgender Maßgabe zu bezahlen: Liegen die letzten Schönheitsreparaturen während der Mietzeit länger als eine Jahr zurück, so zahlt der Mieter 25% der Kosten aufgrund eines Voranschlags eines Malerfachgeschäftes an den Vermieter, liegen sie länger als 2 Jahre zurück 40% etc etc.