Bedeutung: Strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten.
beantwortet von
Rechtsanwalt Jens Jeromin / Dortmund
Kann man daraus schließen, dass der Richter bzw. ... Ich gehe davon aus das der Staatanwalt in der Anklageschrift den Richter von der Notwendigkeit der Verhandlung eigentlich überzeugen will.