Muss der nacheheliche Unterhalt i.H.v. derzeit 439,- € weitergezahlt werden, oder nicht?
vom 3.4.2008
60 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Wibke Türk / Norderstedt
Die letzte Vereinbarung über Unterhalt ist vom 01.02.2006, damals lebte ihre Mutter noch mit in diesem Haus, meine Ex-Frau musste ihr angeblich Miete zahlen. ... Ich soll die PKV i.H.v. 270,- € tragen, Unterhalt i.H.v. 311,- € an Tochter und 439,- € an Frau zahlen, bis Kind 15 ist (Jan 2010) Ex-Frau geht derzeit verschiedenen Beschäftigungen nach, die laut ihrer Aussage 400,- € mtl nicht übersteigen, und daher nicht in die Unterhaltsberechnung eingegangen sind. ... Nun meine Frage: Muss der nacheheliche Unterhalt i.H.v. derzeit 439,- € weitergezahlt werden, oder nicht?